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Erstens sah der Camper sowohl innen als auch außen ordentlich aus. Der Vermieter hat schnell auf unsere Fragen geantwortet. Als wir das Wohnmobil abholten, war der Vermieter freundlich und nahm sich Zeit für uns. Leider stellten wir am 8. Tag unseres Urlaubs fest, dass Wasser aus den Kesselschläuchen austrat. Wir haben alles getan, um Schäden am Laderaum des Wohnmobils zu verhindern. Auch wir haben mehr als 2,5 Stunden damit verbracht, das Problem zu lösen, allerdings ohne Erfolg. Leider wurde eine Frontplatte beschädigt, was aber nicht verhindert werden konnte. In Absprache mit dem Vermieter mussten wir als Notlösung sowohl den Heizkessel als auch den Frischwassertank entleeren. Dies führte leider dazu, dass wir in den letzten 5 Tagen auf fließendes Warm- und Kaltwasser verzichten mussten. Mit Wasser in Flaschen war das eine ziemliche Herausforderung… Bei der Rückgabe des Wohnmobils hatte der Vermieter keine Probleme mit der Frontplatte und alles wurde ordentlich abgewickelt. Hinterher blieb uns die Frage: Hatten wir einfach nur Pech oder haben wir noch Anspruch auf etwas? Nachforschungen bei Goboony ergaben, dass wir gemäß den Mietbedingungen tatsächlich Anspruch auf eine Entschädigung hatten. Ihrer Meinung nach handele es sich um einen „schwerwiegenden Mangel“, der das gesamte Mietvergnügen erheblich beeinträchtige. Dies betrug eine Entschädigung von 15 – 30 % des Tagespreises pro Tag des Mangels. Anschließend haben wir dem Vermieter eine Nachricht mit unserem Entschädigungsvorschlag geschickt. Als Antwort erhielten wir, dass er glaubte, uns eine Entschädigung angeboten zu haben, indem er die volle Verantwortung für den Schaden am Wohnmobil übernahm. Wenn wir das Gefühl hätten, eine Entschädigung fordern zu müssen, hätten wir das volle Recht, ein Streitverfahren über Goboony einzuleiten. Er hat uns jedoch darauf hingewiesen, dass er die Reparaturkosten für die defekte Kupplung des Kessels (1), die Beschädigung der Innenteile (2) und die nicht erfolgte Entleerung des Abwassertanks (3) erstatten muss. 1. Dagegen können wir nichts machen, das ist eine Abnutzungserscheinung. Im Übrigen haften wir hierfür nicht, da es sich nicht um unseren Camper handelt. 2. Zusätzliches Regal: Wie bereits erwähnt hatte der Vermieter kein Problem damit, aber jetzt schon. Übrigens war es reparierbar. 3. Wir haben das noch am selben Tag um 21 Uhr herausgefunden und fanden es sehr nervig. Deshalb haben wir dem Vermieter hierzu eine WhatsApp-Nachricht geschickt. Letztendlich haben wir uns entschieden, kein Streitbeilegungsverfahren einzuleiten, da das Goboony-Supportteam lediglich als Vermittler fungiert und die endgültige Entscheidung endgültig, aber nicht bindend ist. Insgesamt kommt es auf die Gerechtigkeit des Vermieters an, ob er eine Entschädigung zahlt oder nicht. Also nein...