Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 2.3, gültig ab 1. November 2020
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Goboony-Dienstleistung durch Personen, die ein Wohnmobil vermieten und Personen, die ein Wohnmobil mieten. Mieter werden auf der Website auch als Reisende bezeichnet.
Goboony empfiehlt dir, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen, damit du deine Rechte und Pflichten kennenlernst. Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt die Version 2.1 vom 15.02.2019.
Definitionen
Benutzerkonto: | Eine individuelle Profilseite, die von dir erstellt und verwaltet wird, wenn du dich auf der Plattform registrierst und anmeldest. |
Allgemeine Geschäftsbedingungen: | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Goboony. |
Kaution: | Der Betrag, der vor der Anmietung zusätzlich zum Mietpreis erhoben wird, um die Begleichung eventueller Nachforderungen zu gewährleisten. |
Content: | Alle Informationen, die von Goboony selbst auf der Plattform platziert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Layout und das Erscheinungsbild der Plattform, die enthaltenen Logos und Marken und bestimmte Texte. |
Definitive Buchung: | Eine Buchung gilt als definitiv, sobald der Mieter die erste Teilzahlung des Mietpreises über die Plattform geleistet hat. |
Dienstleistung: | Die Dienstleistung, die Goboony für dich erbringt, besteht in der Bereitstellung einer Plattform, über welche die Vermietung und Anmietung von Wohnmobilen zwischen Parteien ermöglicht wird. |
Selbstbeteiligung: | Der Teil eines Schadens, der vom Mieter selbst beglichen werden muss. |
Benutzer: | Die natürliche Person, die ein Benutzerkonto auf der Plattform für die Nutzung der Dienstleistung erstellt hat. |
GoFormular: | Das Formular, das der Mieter und der Vermieter gemeinsam vor Beginn und nach Ablauf des Mietzeitraums ausfüllen. |
Mieter: | Der Nutzer, der im Rahmen eines Mietvertrages als Mieter auftritt. Auch Reisender genannt. |
Mietvertrag: | Der über die Plattform geschlossene Vertrag zwischen einem Mieter und einem Vermieter über die Anmietung eines Wohnmobils. |
Mietpreis: | Der Preis für die Anmietung des Wohnmobils einschließlich aller zusätzlichen Kosten, die zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurden, einschließlich der von Goboony erhobenen Servicekosten. |
Mietzeitraum: | Der Zeitraum zwischen der Schlüsselübergabe bei der Übernahme des Wohnmobils durch den Mieter und der Rückgabe des Schlüssels an den Vermieter bei der Rückgabe des Wohnmobils durch den Mieter. |
Rechte am geistigen Eigentum: | Alle Rechte am geistigen Eigentum und die damit verbundenen Rechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Geschmacksmusterrechte, Namensrechte, Datenbankrechte und verwandte Schutzrechte sowie Rechte an Know-how und Einzelelementen. |
Plattform: | Die Plattform, die über die Website www.goboony.com (oder jede andere von Goboony verwendete Erweiterung) und die darunter liegenden Seiten oder die Anwendungssoftware für Mobilgeräte (mobile Apps) von Goboony zugänglich ist und dir die Möglichkeit bietet, die Dienstleistung zu nutzen. |
Reisende: | Die Begriffe "Reisender" und "Mieter" sind beide definiert als der Nutzer, der im Rahmen eines Mietvertrags als Mieter auftritt. |
Buchungsanfrage: | Das Angebot des Mieters/Reisenden zum Abschluss des Mietvertrages, wie es über die Plattform an den Vermieter gesendet werden kann; |
Vermieter: | Der Nutzer, der im Rahmen eines Mietvertrags als Vermieter auftritt. Ein Vermieter wird auch als Eigentümer oder Inserent bezeichnet. |
Die Registrierung als Mieter unterliegt den folgenden Bedingungen:
- Du musst im Besitz eines vollständigen und gültigen Führerscheins für das Land sein, in dem du das Wohnmobil mietest und/oder benutzt. Der Führerschein muss für die Klasse gelten, in die das zu mietende Fahrzeug fällt;
- Du bist in den letzten 8 Jahren vor der Registrierung als Mieter bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht wegen Trunkenheit am Steuer, gefährlichen Fahrens, Fahrens ohne Versicherung oder Versicherungsbetrugs verurteilt worden;
- Du warst in den letzten 2 Jahren vor der Registrierung als Mieter bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in mehr als 2 von dir verschuldete Schadensfälle verwickelt;
- Du bist in den letzten 8 Jahren vor der Registrierung als Mieter bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt von keinem Versicherer wegen schlechten Verhaltens ausgeschlossen oder abgelehnt worden, und es gibt keine anderen zusätzlichen Anforderungen aus diesem Grund (z. B. höhere Prämie, höhere Selbstbeteiligung und/oder Einschränkung des Versicherungsschutzes);
- Du nimmst keine Medikamente ein und hast keine Behinderung oder Krankheit, die deine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnte(n).
- Mit der Registrierung als Mieter garantierst du, dass du alle oben genannten Anforderungen erfüllst (und weiterhin erfüllen wirst). Wenn du eine dieser Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllst, darfst du die Dienstleistung nicht (länger) als Mieter nutzen und Goboony ist berechtigt, dich von der Nutzung der Dienstleistung auszuschließen.
- Du haftest in vollem Umfang für alle Schäden und Kosten, die sich aus der Nichterfüllung einer dieser Anforderungen ergeben.
- Goboony ist berechtigt, die Identität und das bisherige Fahrverhalten des Mieters in Datenbanken Dritter zu überprüfen.
- Goboony ist berechtigt, deine Registrierung als Mieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu löschen.
- Der Vermieter kann Anforderungen an das Mindestalter des Mieters stellen.
Anforderungen an den Vermieter
Die folgenden Bedingungen gelten für die Registrierung als Vermieter:
- Du bist der alleinige Eigentümer des Wohnmobils/der Wohnmobile, das/die du vermieten möchtest, oder du hast die schriftliche Genehmigung des Eigentümers, als Vermieter aufzutreten. Falls eine juristische Person Eigentümer des Wohnmobils ist, bist du von dieser juristischen Person bevollmächtigt, alle tatsächlichen und rechtlichen Handlungen in Bezug auf das Wohnmobil vorzunehmen.
- Du bist im Besitz eines gültigen Führerscheins für das Land, in dem du das Wohnmobil vermietest. Diese Bedingung gilt nicht, wenn der Eigentümer eine juristische Person ist.
- Wenn du eine dieser Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllst, darfst du die Dienstleistung nicht (länger) als Vermieter nutzen und Goboony ist berechtigt, dich von der Nutzung der Dienstleistung auszuschließen. .
-
Als Vermieter musst du das Wohnmobil/die Wohnmobile, das/die du vermieten möchtest, in deinem Benutzerkonto registrieren. Das Wohnmobil muss die folgenden Bedingungen erfüllen und weiterhin erfüllen. Durch die Bereitstellung eines Wohnmobils garantierst du, dass das Wohnmobil:
- allen grundlegenden Sicherheitsanforderungen entspricht;
- der Definition "Wohnmobil" gemäß der Richtlinie des Landes entspricht, in dem das Fahrzeug zugelassen ist;
- regelmäßig wie vom Hersteller empfohlen gewartet wird;
- gemäß den nationalen Vorschriften des Zulassungslandes (regelmäßig) geprüft wurde und du über die Prüfbescheinigung für den Zeitraum verfügst, in dem das Wohnmobil vermietet wird;
- mindestens haftpflichtversichert ist und alle Steuern, wie z. B. die Kfz-Steuer, bezahlt wurden;
- mit einem gültigen Kennzeichen aus dem Land der Zulassung ausgestattet ist;
- frei von Mängeln und Beschädigungen ist, es sei denn, dies ist auf dem GoFormular ausdrücklich vermerkt;
- ausreichende Flüssigkeitsmengen (z. B. Motoröl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel usw.) aufweist, es sei denn, nicht ausreichende Flüssigkeitsmengen sind ausdrücklich auf dem GoFormular angegeben.
- Wenn das Wohnmobil die oben genannten Anforderungen nicht mehr erfüllt, bist du verpflichtet, das Wohnmobil von deinem Benutzerkonto zu entfernen und alle ausstehenden Reservierungen zu stornieren und Mietverträge zu beenden.
- Du haftest in vollem Umfang für alle Schäden und Kosten, die dadurch entstehen, dass du und/oder dein Wohnmobil die oben genannten Anforderungen nicht oder nicht mehr erfüllen.
- Goboony ist berechtigt, die Identität des Eigentümers zu überprüfen.
- Goboony ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen deine Registrierung als Vermieter oder die Registrierung eines Wohnmobils abzulehnen oder zu löschen.
- Du haftest in vollem Umfang für alle Schäden und Kosten, die dadurch entstehen, dass du und/oder dein Fahrzeug die oben genannten Anforderungen nicht oder nicht mehr vollständig erfüllen. Dies bedeutet unter anderem (aber nicht ausschließlich), dass der Vermieter, wenn die (vorzeitige) Beendigung des Mietvertrags auf Verschleiß und/oder schlechte Wartung des Fahrzeugs zurückzuführen ist, dem Mieter den gezahlten Mietpreis anteilig zurückerstatten und die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten erstatten muss.
Pflichten aus dem Mietvertrag
- Der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter wird mit der ersten Zahlung des Mieters aufgrund der vom Vermieter akzeptierten Buchungsanfrage abgeschlossen.
- Die Hausregeln des Vermieters auf der Plattform ist Bestandteil des Mietvertrags. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Hausregeln und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben letztere Vorrang.
- Goboony ist keine Vertragspartei des Mietvertrags. Goboony handelt lediglich als Vermittler und ermöglicht es Mietern und Vermietern, einen Mietvertrag miteinander abzuschließen und Zahlungen zu leisten.
-
Der Mieter ist für die Erfüllung der folgenden Pflichten gegenüber dem Vermieter verantwortlich:
- Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und gemäß seiner Zweckbestimmung und der Betriebsanleitung zu benutzen;
- Der Mieter darf keine Änderungen am Wohnmobil oder seinem Inventar vornehmen;
- Der Mieter wird das Wohnmobil nicht an andere Personen zur Nutzung oder Miete weitergeben;
- Der Mieter muss sich jederzeit an die vom Vermieter angegebene Höchstzahl von Fahrzeuginsassen halten. Die Höchstzahl der Fahrzeuginsassen entspricht der vom Vermieter angegebenen Anzahl der gesetzlich zulässigen Sitzplätze im Wohnmobil.
- Der Mieter hat alle sonstigen angemessenen Anweisungen des Vermieters zu befolgen. Diese Anweisungen werden in das GoFormular eingetragen;
- Während des Mietzeitraums muss der Mieter die selbstverständlichen Aspekte der Wohnmobilwartung beachten, wie z. B. die Durchführung der regelmäßigen Kontrolle (mindestens alle 1000 Kilometer) des Ölstands, des Kühlmittelstands und des Reifendrucks;
- Während des Mietzeitraums ist der Mieter für alle Kosten verantwortlich, die mit dem Zustand, dem Standort und der Sicherheit des Wohnmobils zusammenhängen;
- Der Mieter darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen stehen, wenn er das Wohnmobil fährt, und der Mieter muss sich immer an die Verkehrsregeln des Landes halten, in dem er sich mit dem Wohnmobil befindet.
- Der Mieter garantiert, dass auch seine Mitfahrer und andere (registrierte und nicht registrierte) Fahrer gemäß dem Mietvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen handeln.
- Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Wohnmobil wie vereinbart und gemäß den in Artikel 3 genannten Bedingungen zur Verfügung zu stellen.
-
Der Vermieter muss den Mieter oder die registrierten Fahrer daran hindern, das Wohnmobil in Empfang zu nehmen, wenn der Vermieter aus triftigen Gründen glaubt, dass der Mieter oder die registrierten Fahrer:
- die in Artikel 2 genannten Voraussetzungen für einen Mieter nicht erfüllen;
- aus anderen Gründen zum Führen des Wohnmobils ungeeignet sind;
- keinen gültigen Führerschein vorlegen können;
- nicht dieselben Personen sind, die das Wohnmobil in Empfang nehmen.
-
Der Mieter muss die Übernahme des Wohnmobils ablehnen, wenn er aus triftigen Gründen der Meinung ist, dass der Vermieter:
- die in Artikel 3 genannten Bedingungen für einen Vermieter und ein Wohnmobil nicht erfüllt;
- Schäden am Wohnmobil nicht ordnungsgemäß in das GoFormular einträgt und/oder nicht bereit ist, bei der ordnungsgemäßen Erfassung von Schäden mitzuwirken.
- Der Mieter und der Vermieter unterzeichnen vor Beginn des Mietzeitraums ein GoFormular. Mit dem GoFormular erklärt der Mieter, dass das Wohnmobil ohne Schäden/Mängel in Gebrauch genommen wurde, mit Ausnahme von Schäden, die bereits vorhanden waren. Diese Schäden werden in enger Abstimmung mit dem Vermieter auf dem GoFormular an der dafür vorgesehenen Stelle deutlich gekennzeichnet. Der Mieter muss auch von allen Seiten des Wohnmobils Fotos von dessen Zustand machen. Der Kilometerzählerstand und der Kraftstoffanzeigestand müssen ebenfalls auf dem GoFormular angegeben werden. Mit der Unterschrift auf dem GoFormular wird dieser Bestandteil des Mietvertrags.
-
Der Mieter ist verantwortlich für die Rückgabe des Wohnmobils:
- zum vereinbarten Datum, zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort;
- ohne dass sich persönliche Gegenstände des Mieters darin befinden;
- ohne dass Verkehrs- oder Parkverstöße begangen wurden;
- einschließlich Schlüssel und Papiere;
- mit dem gleichen Kraftstoffanzeigestand wie bei der Unterzeichnung des GoFormulars, sofern im Mietvertrag oder bei der Übergabe nichts anderes vereinbart wurde;
- in demselben Zustand (in Bezug auf Schäden und Sauberkeit) wie bei der Unterzeichnung des GoFormulars, es sei denn, im Mietvertrag oder bei der Lieferung wurde etwas anderes vereinbart;
- Der Mieter und der Vermieter unterzeichnen das GoFormular am Ende des Mietzeitraums. Der Mieter erklärt im GoFormular, dass er das Wohnmobil am Ende der Mietzeit ohne während des Mietzeitraums entstandene Schäden/Mängel zurückgegeben hat. Alle neuen Schäden im Vergleich zum Zustand zu Beginn des Mietzeitraums müssen auf dem GoFormular zusammen mit dem Vermieter angegeben werden. Im GoFormular wird auch der Kilometerzählerstand und der Kraftstoffanzeigestand vermerkt.
- Sind sich Mieter und Vermieter über die im GoFormular auszufüllenden Werte nicht einig, müssen beide Parteien ihren Standpunkt vor der Unterzeichnung unter Nennung ihres Namens deutlich aufschreiben. Stimmt eine der Parteien nicht zu, so gilt die wohl vereinbarte Fassung als maßgeblich für den Vergleich.
- Im Falle eines Konflikts zwischen Mieter und Vermieter kann Goboony vermittelnd auftreten.
Stornierung
- Mieter können jede Buchungsanfrage, die vom Vermieter nicht akzeptiert wird, kostenlos stornieren oder ändern.
- Der Vermieter kann jede Buchungsanfrage ablehnen.
- Beide Parteien können den Mietvertrag ohne Kosten oder Verpflichtungen stornieren, bis eine definitive Buchung vorliegt.
- Wenn die erste Zahlungsaufforderung von Goboony in Bezug auf einen Mietvertrag vom Mieter nicht innerhalb von 3 Tagen bezahlt wird, wird der Mietvertrag storniert. Es werden keine Stornierungsgebühren erhoben.
- Vermieter können, wenn sie ein Wohnmobil auf der Plattform anbieten, wählen, welche Stornierungsbedingungen sie den Mietern gemäß den festgelegten Stornierungsbedingungen auferlegen.
- Wenn der Mieter eine definitive Buchung storniert, muss er eine im Mietvertrag vereinbarte Stornogebühr zahlen. Service- und Buchungsgebühren werden nicht zurückerstattet. Der Vermieter erhält die Stornogebühr abzüglich der Goboony-Provisionen und -Verwaltungskosten.
- Eine frühere Rückgabe des gemieteten Wohnmobils führt in keinem Fall zu einer Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises.
- Im Falle der Stornierung einer definitiven Buchung durch den Vermieter wird dem Mieter der volle Betrag zurückerstattet und seine weitere Zahlungsverpflichtung verfällt. Der Vermieter erhält keine Zahlung. Diese Stornierung wird als zurechenbares Versäumnis des Vermieters betrachtet, aufgrund dessen der Vermieter für den direkten Schaden des Mieters und die zusätzlichen Kosten für die Anmietung eines anderen Wohnmobils bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 € haftet, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt seitens des Vermieters vor. Diese höhere Gewalt muss vom Vermieter nachgewiesen werden. Goboony entscheidet, ob höhere Gewalt vorliegt. Bei Stornierung ohne höhere Gewalt werden Verwaltungs- und Abwicklungskosten in Höhe der Provision berechnet.
Dauer, Beendigung und Verlängerung des Mietvertrags
- Der Mietvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Der Mieter und der Vermieter können den Mietvertrag vorzeitig nur gemäß den - in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen - Stornierungsbedingungen von Goboony stornieren.
- No Show: Die Buchung gilt im Sinne von Artikel 6.1 als vom Mieter storniert, wenn der Mieter das Wohnmobil nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Mietvertrag angegebenen Datum und der Uhrzeit der Übergabe in Empfang genommen hat. Dies führt nicht zu einer Rückerstattung des Mietpreises (oder eines Teils davon).
- Wenn der Mieter mit dem Wohnmobil aufgrund einer Panne unterwegs liegenbleibt und das Wohnmobil nicht innerhalb von 3 Werktagen repariert werden kann, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Mietpreis für die nicht genutzten Tage ab dem Zeitpunkt der Panne zu erstatten, es sei denn, der Vermieter stellt ein Ersatzfahrzeug (Auto mit Unterkunft oder Wohnmobil) zur Verfügung oder erstattet dessen Kosten.
- Die Rückgabe des Wohnmobils vor Ablauf des Mietzeitraums gilt nicht als Stornierung und hat daher keine Auswirkungen auf die Laufzeit des Mietvertrags und den geschuldeten Mietpreis.
- Bei einer Verlängerung des Mietzeitraums ist das gleiche Verfahren wie beim Abschluss des ersten Mietvertrags zu befolgen. Wird der Verlängerungsantrag nicht angenommen, so gilt der ursprüngliche Mietzeitraum.
Laufzeit, Beendigung und Verlängerung des Mietvertrags
- Der Mietvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Der Mieter und der Vermieter können den Mietvertrag vorzeitig nur gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Stornierungsbedingungen von Goboony stornieren.
- No Show: Die Buchung gilt im Sinne von Artikel 6.1 als vom Mieter storniert, wenn der Mieter das Wohnmobil nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Mietvertrag angegebenen Datum und der Uhrzeit der Übergabe in Empfang genommen hat. Dies führt nicht zu einer Rückerstattung des Mietpreises (oder eines Teils davon).
- Wenn der Mieter mit dem Wohnmobil aufgrund einer Panne unterwegs liegenbleibt und das Wohnmobil nicht innerhalb von 3 Werktagen repariert werden kann, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Mietpreis für die nicht genutzten Tage ab dem Zeitpunkt der Panne zu erstatten, es sei denn, der Vermieter stellt ein Ersatzfahrzeug (Auto mit Unterkunft oder Wohnmobil) zur Verfügung oder erstattet dessen Kosten.
- Die Rückgabe des Wohnmobils vor Ablauf des Mietzeitraums gilt nicht als Stornierung und hat daher keine Auswirkungen auf die Laufzeit des Mietvertrags und den geschuldeten Mietpreis.
- Bei einer Verlängerung des Mietzeitraums ist das gleiche Verfahren wie beim Abschluss des ersten Mietvertrags zu befolgen. Wird der Verlängerungsantrag nicht angenommen, so gilt der ursprüngliche Mietzeitraum.
Schadenersatz, Nachforderungen und Geldbußen
- Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden am Wohnmobil, seinem Inventar und Schäden an Dritten, die durch das Wohnmobil verursacht werden, bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird von Goboony oder dem Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags festgelegt. Die Selbstbeteiligung gilt pro Schadensfall.
- Für Schäden, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen, kann der Vermieter keine Entschädigung verlangen. Gegen die darüber hinausgehenden Schadenkosten muss sich der Vermieter versichern, wenn er dies wünscht. Die Begrenzung der Haftung des Mieters auf die Höhe der Selbstbeteiligung gilt nicht im Falle einer zurechenbaren Pflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung des Mieters, für die der Mieter gegenüber dem Vermieter haftet.
- Alle Länder, für die der internationale Versicherungsnachweis (Grüne Karte) des Vermieters gültig ist, dürfen mit dem Wohnmobil besucht werden. Länder, die sich ganz oder teilweise im Kriegszustand befinden oder in denen Krieg oder Unruhen drohen, dürfen definitiv nicht besucht werden.
- Bei Schäden am Wohnmobil und/oder an Dritten infolge eines Verkehrsunfalls, unabhängig davon, ob dieser vom Mieter verschuldet wurde oder nicht, ist der Mieter verpflichtet, ein offizielles Schadensprotokoll auszufüllen und gegebenenfalls ein Verhandlungsprotokoll durch die Polizei erstellen zu lassen. Weigert sich der Mieter ohne triftigen Grund, das Schadenformular auszufüllen, so kann ihm der volle Schadenbetrag (ohne Berücksichtigung der Selbstbeteiligung) in Rechnung gestellt werden.
- Wenn eine Beschlagnahme durch die Polizei oder die Justizbehörden erfolgt, weil der Mieter nach Ansicht der Behörden mit dem Wohnmobil Betäubungsmittel/Drogen transportiert, ein rücksichtsloses Fahrverhalten mit dem Fahrzeug an den Tag gelegt hat, der Mieter fahrlässig mit dem Wohnmobil umgegangen ist oder anderweitig eine Straftat oder ein Vergehen begangen hat, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen. Die (außer-)gerichtlichen Kosten, die dem Vermieter entstehen, gehen vollständig zulasten des Mieters.
- Kosten infolge von Einbruch, Verlust und/oder Diebstahl und/oder sonstigen Schäden des Vermieters, die auf zurechenbare Pflichtverletzung, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder bewusste Rücksichtslosigkeit des Mieters und/oder seiner Mitfahrer und/oder weiterer Fahrer zurückzuführen sind, werden unabhängig von der Höhe der Selbstbeteiligung stets in vollem Umfang vom Mieter zurückgefordert.
- Kosten, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen, können nach angemessenem Ermessen vom Mieter zurückgefordert werden.
- Der Vermieter haftet in keinem Fall für persönliche, immaterielle, materielle oder Folgeschäden, die der Mieter oder sein(e) Mitfahrer infolge der Benutzung des Wohnmobils, eines mechanischen Defekts, eines Verkehrsunfalls oder eines ein- oder beidseitigen Schadensereignisses erleiden, es sei denn, ein solcher Schaden ist die Folge eines Mangels des Wohnmobils, der dem Vermieter bekannt war, ohne dass er den Mieter darüber informiert hat.
- Wenn sich herausstellt, dass der Vermieter versucht, Schäden auf den Mieter abzuwälzen, die bereits vor der Nutzung des Wohnmobils durch den Mieter vorhanden waren, oder einen höheren Betrag für einen Schaden in Rechnung stellt, als tatsächlich angefallen ist, werden die Gesamtkosten für das erforderliche Sachverständigengutachten, die Schadensbearbeitung und zusätzliche Verwaltungsmaßnahmen sowie die Anzeige bei der Polizei wegen Versicherungsbetrugs vom Vermieter zurückgefordert. Dieser Betrag beläuft sich auf mindestens 1.000,00 EUR pro Vorfall. Wenn sich herausstellt, dass der Mieter versucht, seine Schuld durch falsche Angaben oder andere Beweise (teilweise) abzuwenden, erhebt Goboony eine Geldstrafe von mindestens 250,00 €.
- Der Vermieter ist selbst dafür verantwortlich, dass seine derzeitige Versicherungsgesellschaft über die Vermietung des Wohnmobils informiert wird. Der Vermieter muss selbst einschätzen, ob die Jahreskilometerleistung seiner derzeitigen Versicherung geändert werden muss, und dies seiner derzeitigen Versicherungsgesellschaft mitteilen.
- Goboony kann im Namen des Vermieters vom Mieter Nachforderungen erheben oder erheben lassen, u. a. für: zusätzliche gefahrene Kilometer, Strafzettel, Mautgebühren, Schäden, Selbstbeteiligung des Mieters im Schadensfall, Bußgelder für verspätete Rückgabe oder Reinigungskosten. Auf diese Nachforderungen können Verwaltungskosten erhoben werden.
- Der Vermieter muss die Nachforderung innerhalb von 48 Stunden nach dem im Mietvertrag angegebenen Mietzeitraum erheben, um einen Anspruch auf die Kaution des Mieters erheben zu können. Goboony übernimmt die Bearbeitung eventueller späterer Nachforderungen, haftet dann aber nicht mehr für die Kaution des Mieters. Korrekte Nachforderungen für Mautgebühren oder Verkehrsverstöße werden garantiert von Goboony übernommen, wenn der Mieter diese nicht direkt an den Vermieter zahlen möchte. Erhöhungen wegen Nichtzahlung oder zu späte Zahlung werden niemals erstattet. Der Vermieter muss dem Mieter so bald wie möglich, spätestens jedoch einen Monat nach Ende des Mietzeitraums, eine Untermauerung für die Nachforderung vorlegen. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht oder wird kein triftiger Grund angegeben, wird die Kaution an den Mieter zurückgegeben. Goboony wickelt keine Nachforderungen ab, die sich auf Bedingungen beziehen, die der Vermieter dem Mieter außerhalb von Goboony gestellt hat.
-
Jede Nachforderung durch den Vermieter muss mit Folgendem versehen sein:
- Beschreibung der Nachforderung
- Höhe der Nachforderung oder im Falle eines Schadens die Gesamthöhe des Schadens
- Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene GoFormular
- die Rechnung über die Nachforderung oder ein amtliches Gutachten mit der Feststellung der Schadenshöhe
- Zahlungsnachweis (auf Anfrage)
- Fotos (nur im Falle eines Schadens) des Schadens
- Wird eine Nachforderung für einen Schaden erhoben, der nicht auf dem von beiden Parteien unterzeichneten GoFormular steht, kann diese nur bearbeitet werden, wenn die fordernde Partei unwiderlegbar nachweist, dass der Schaden nicht anders als während des Mietzeitraums entstanden sein kann.
- Kann der Vermieter keine Rechnung und keinen Zahlungsnachweis einer offiziellen Reparaturwerkstatt vorlegen, werden vorbehaltlich eines Sachverständigengutachtens höchstens 50 % der Reparaturkosten (einschließlich Mehrwertsteuer) übernommen. Wenn der Vermieter selbst eine offizielle Reparaturwerkstatt hat und daher keinen Zahlungsnachweis vorlegen kann, muss er die Reparatur mit Rechnungen für die verwendeten Teile und Fotos der Reparatur und des Endergebnisses belegen.
- Möchte der Mieter der Nachforderung widersprechen, so muss er dies innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich tun; andernfalls gilt die Nachforderung als vom Mieter akzeptiert.
- Wenn das Wohnmobil ohne Verschulden des Mieters liegen bleibt und der Vermieter für den verbleibenden Mietzeitraum kein Ersatzfahrzeug anbietet, muss der Vermieter dem Mieter die Kosten für den nicht genutzte Mietzeitraum erstatten. Der Mieter hat außerdem Anspruch auf eine anteilige Minderung des Mietpreises, wenn die Nutzung des Wohnmobils aufgrund eines Mangels, den der Mieter nicht zu vertreten hat und den der Vermieter vernünftigerweise hätte vorhersehen können, erheblich beeinträchtigt ist.
- Die Markise ist ein Zubehörteil, das alle 12 Jahre ausgetauscht werden muss. Geht die Markise kaputt, so wird der zu ersetzende Schaden unter Berücksichtigung von Artikel 7.6 im Verhältnis zum Alter der Markise bestimmt. In den ersten 5 Jahren gibt es keine Ermäßigung, danach 10 % pro Jahr mit einem Restwert von 30 %.
- Der Mieter haftet für Schäden am Wohnmobil, die durch einen geplatzten Reifen verursacht werden, der nicht älter als 8 Jahre ist. Der Vermieter muss unwiderlegbar nachweisen, dass der Reifen nicht älter als 8 Jahre ist. Ist der Reifen älter als 8 Jahre, so haftet der Vermieter unter Berücksichtigung von Artikel 7.6 für den Schaden.
- Wenn der Vermieter bei der Buchung eines oder mehrere der folgenden Verbote in seine Anzeige aufgenommen hat, gelten unter Berücksichtigung von Artikel 7.6 die folgenden Bußgelder für die Nichtbeachtung dieser Verbote:
- Rauchen im Wohnmobil: 250,00 € (einschließlich Reinigungskosten)
- Mitgebrachte Haustiere: 250,00 € (einschließlich Reinigungskosten)
- Fahrt ins Ausland: 250,00 € (plus eventuelle Folgeschäden, wie nicht versicherte Schäden am Wohnmobil oder an Dritten)
- Fahrt in den Wintersport bzw. in ein Wintersportgebiet: 250,00 € (plus eventuelle Folgeschäden, wie nicht gedeckte Schäden am Wohnmobil oder an Dritten)
- Besuch eines Festivals: 150,00 Euro
- Der Vermieter kann Kosten für Notreparaturen nur dann bei einem Mieter geltend machen, wenn diese Kosten für die Fortsetzung der Reise des Mieters notwendig waren.
Zahlung
-
Der Mieter zahlt den Mietpreis wie im Mietvertrag vereinbart und gemäß dem nachfolgenden Zahlungsplan. Der Mieter kann den Mietpreis früher oder auf einmal zahlen, auch wenn dies laut Zahlungsplan nicht erforderlich ist.
< %= render partial: "shared/tos/payment_scheme_table" % > - Goboony ist berechtigt, für die Dienstleistung eine Gebühr zu erheben. Diese Gebühr wird von Goboony über den Mietpreis eingezogen. Dies erfolgt automatisch durch Erhöhung des vom Vermieter gewünschten Mietzinses um die Servicekosten auf die Höhe des Mietpreises.
- Die Zahlungsmethoden sind auf der Plattform angegeben. Alle Zahlungen werden in Zusammenarbeit mit einer dritten Partei abgewickelt. Alle Zahlungen werden zuerst an diese dritte Partei geleistet, danach zahlt diese dritte Partei den Gesamtbetrag der an Goboony geleisteten Zahlungen aus. Goboony verteilt die Zahlungen dann 24 Stunden nach Eingang und Schlüsselübergabe des jeweiligen Mietvertrages, nach Abzug der Goboony zustehenden Servicegebühr, an die jeweiligen Vermieter.
- Wenn der Mieter den Mietpreis nicht rechtzeitig bezahlt, ist Goboony berechtigt, die Buchung zu stornieren. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung.
- In Bezug auf die Bestimmung der Höhe einer Zahlung an den Mieter oder Vermieter sind die Angaben von Goboony maßgeblich, es sei denn, du kannst nachweisen, dass sie inkorrekt sind.
- Goboony übernimmt keinerlei Haftung für Fehler beim Abschluss von Mietverträgen, beispielsweise hinsichtlich des gewünschten Mietzeitraums oder des Wohnmobiltyps.
- Mit Abschluss des Mietvertrags erklärt sich der Mieter bereit, die vom Vermieter geforderte Kaution zu zahlen. Diese Kaution kann nach Beendigung des Mietverhältnisses verwendet werden, um vom Mieter geschuldete Nachforderungen zu erheben.
- Wenn der Vermieter mit Goboony vereinbart hat, dass die Kaution direkt an ihn überwiesen wird, wird der Vermieter die Nachforderungen selbst mit dem Mieter abwickeln.
- Sollten die Nachforderungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht beim Mieter eingezogen werden oder eingezogen werden können, ist Goboony nicht verpflichtet, die Kosten an den Vermieter zu zahlen.
- Goboony ist jederzeit berechtigt, geschuldete Beträge zu verrechnen und seine Dienstleistung auszusetzen.
Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Nutzung der Dienstleistung und für jeden Mietvertrag.
- Goboony kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern oder ergänzen. Die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findest du auf der Plattform. Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirst du bei deiner nächsten Nutzung der Plattform auf die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam gemacht. Wenn du die Plattform nach Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter nutzt, akzeptierst du die geänderten oder ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwiderruflich. Wenn du den geänderten oder ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zustimmst, besteht deine einzige Möglichkeit darin, die Nutzung der Dienstleistung einzustellen und Goboony zu kontaktieren, um dein Konto zu löschen.
Registrierung und Benutzerkonto
- Um den Dienst optimal nutzen zu können, musst du ein Benutzerkonto auf die auf der Plattform beschriebene Weise erstellen. Du garantierst Goboony, dass die Informationen, die du bei der Erstellung deines Benutzerkontos angibst, vollständig und richtig sind. Bei der Registrierung musst du ebenfalls ein Passwort und einen Benutzernamen angeben, mit denen du auf die Plattform und dein Benutzerkonto zugreifen kannst.
- Du bist selbst für die Änderung deiner Daten verantwortlich, wenn diese nicht mehr korrekt sind. Du erkennst an und verstehst, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten für das optimale Funktionieren der Plattform von großer Bedeutung ist. Goboony kann dir beispielsweise kein Geld auszahlen, wenn deine Bankkontonummer nicht (oder nicht mehr) korrekt ist.
- Informationen, die du während des Registrierungsprozesses angibst, werden in einer Datenbank gespeichert und gemäß < %= link_to "Datenschutz-", privacy_policy_path % > und < %= link_to "Cookie-Richtlinien", cookie_policy_path % > Goboony verarbeitet. Goboony verweist auch auf seine, auf der Goboony-Website angegebenen < %= link_to "Datenschutzerklärung", privacy_policy_path % >.
- Du bist selbst für die Geheimhaltung der Kombination aus deinem Passwort und Benutzernamen verantwortlich. Du darfst deinen Benutzernamen und/oder ein Passwort nicht an Dritte weitergeben oder Dritten Zugriff auf dein Benutzerkonto gewähren. Du haftest daher persönlich für jede Nutzung der Plattform über deinen Benutzernamen und dein Passwort. Goboony kann davon ausgehen, dass du dich tatsächlich mit deinem Benutzernamen und Passwort anmeldest. Sobald du weißt oder Grund zur Annahme hast, dass ein Benutzername oder ein Passwort in die Hände Unbefugter gelangt ist, musst du Goboony informieren. Du hast auch die Verpflichtung, selbst wirksame Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. das Ändern des Passworts.
Die Plattform
- Du erkennst an und stimmst zu, dass Goboony lediglich eine Plattform anbietet, auf der du mit anderen Benutzern in Kontakt treten kannst mit dem Ziel, über die Plattform einen Mietvertrag abzuschließen. Goboony ermöglicht dies, hat jedoch keine Kenntnis und/oder Beteiligung an den von dir oder anderen Benutzern über die Plattform ausgetauschten Informationen und an den Informationen über die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Wohnmobile. Goboony ist daher keine Partei des Mietvertrages und kann hierfür keine Haftung übernehmen.
- Du akzeptierst, dass die Dienstleistung nur die Funktionalität und andere Eigenschaften enthält, die du zum Zeitpunkt der Nutzung auf der Plattform findest (Istzustand). Goboony schließt ausdrückliche und stillschweigende Garantien, Zusagen und Haftungsausschlüsse jeglicher Art ausdrücklich aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien, Zusagen und Haftungsausschlüsse in Bezug auf die Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Integrität und Richtigkeit der Dienstleistung und der darauf bereitgestellten Informationen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
- Goboony ist jederzeit berechtigt, die Plattform oder die Dienstleistung zu ändern, anzupassen und/oder zu schließen, ohne dir gegenüber schadenersatzpflichtig zu sein. Wenn du mit den vorgenommenen Anpassungen und/oder Änderungen nicht einverstanden bist, besteht die einzige Abhilfe darin, die Nutzung der Dienstleistung einzustellen und Goboony zu kontaktieren, um dein Benutzerkonto zu löschen.
- Goboony garantiert nicht, dass die Dienstleistung jederzeit und ohne Unterbrechungen oder Störungen zugänglich ist. Störungen der Dienstleistung können teilweise, aber nicht ausschließlich durch Störungen der Internet- oder Telefonverbindung oder durch Viren oder Fehler/Mängel entstehen. Goboony haftet dir gegenüber nicht für Schäden, die aus der (vorübergehenden) Nichtverfügbarkeit oder dem (zwischenzeitlichen) Ausfall der Dienstleistung entstehen oder daraus resultieren.
- Goboony ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne dir gegenüber schadenersatzpflichtig zu werden, die Dienstleistung (vorübergehend) zu deaktivieren und/oder ihre Nutzung einzuschränken, wenn dies seiner Meinung nach erforderlich ist, beispielsweise im Rahmen einer angemessenen notwendigen Wartung der Plattform.
Abschluss des Mietvertrages
- Wenn der Vermieter sich dazu entscheidet, auf der Plattform ein Wohnmobil zur Anmietung anzubieten, kann er selbst die Höhe der gewünschten Mietgebühr sowie den Preis für zusätzlich gefahrene Kilometer und weitere Bedingungen angeben.
- Wenn ein Mieter an der Anmietung des Wohnmobils interessiert ist, stellt er eine Buchungsanfrage für einen vom Mieter festzulegenden Zeitraum (die Buchungsanfrage). Der Mieter kann mehrere Buchungsanfragen stellen.
- Der jeweilige Vermieter wird über die Buchungsanfrage informiert. Wenn ein Vermieter die Buchungsanfrage annehmen möchte, kann er dies in der Plattform angeben. Andere, noch ausstehende Buchungsanfragen des Mieters für den gleichen Zeitraum können dadurch von Goboony storniert werden.
- Der Inhalt des Mietvertrages besteht aus Bedingungen im Sinne von Artikel 12.1, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen weiteren Bedingungen, die zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbart werden. Darüber hinaus gelten die jeweils anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften, soweit nicht davon abgewichen wird. Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter und der Vermieter mit diesen Bestimmungen vertraut sind.
Rechte am geistigen Eigentum
- Die Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die Dienstleistung sowie die über die Plattform veröffentlichten Inhalte liegen bei Goboony und/oder seinen Lizenzgebern.
- Gemäß den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Bedingungen gewährt Goboony dir ein beschränktes, persönliches, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Dienstleistung.
- Es ist nicht gestattet, Hinweise oder Angaben zu Rechten am geistigen Eigentum zu entfernen, unleserlich zu machen, zu verbergen oder zu ändern.
- Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient dazu, dir Rechte am geistigen Eigentum zu übertragen. Du wirst keine Handlungen vornehmen, die die Rechte am geistigen Eigentum von Goboony verletzen könnten, wie z. B. die Registrierung von Domainnamen, Marken oder Google AdWords, die einem Objekt ähnlich oder identisch sind, an dem Goboony Rechte des geistigen Eigentums besitzt.
- Es ist auch nicht gestattet, wesentliche Teile des Contents ohne die schriftliche Genehmigung von Goboony anzufordern oder wiederzuverwenden oder unwesentliche Teile des Contents wiederholt und systematisch anzufordern oder wiederzuverwenden, wie im Datenbankgesetz erwähnt. Die automatisierte Wiedergabe von Content mittels Spider, Crawler oder Robots oder dergleichen ist nur bei Einhaltung der Robots.txt-Vereinbarung gemäß den Angaben auf der Plattform zulässig.
- Unter der in diesen Nutzungsbedingungen enthaltenen Bedingung behältst du grundsätzlich die Rechte am geistigen Eigentum für alle Informationen, die du über die Plattform zur Verfügung stellst.
- Du erkennst an und stimmst zu, dass du Goboony durch das Hochladen von Informationen auf die Plattform automatisch eine kostenlose, unbelastete, weltweite, unterlizenzierbare, nicht exklusive Lizenz zur Verwendung dieser Informationen im Rahmen der öffentlichen Bereitstellung der Dienstleistung gewährst. Diese Lizenz erlischt in dem Moment, in dem du die Informationen selbst von der Plattform entfernst.
Haftung
- Goboony weist darauf hin, dass das Unternehmen nicht Partei des Mietvertrags zwischen Vermieter und Mieter ist.
- Goboony haftet ausschließlich für direkte Schäden (wie nachfolgend beschrieben), die du infolge einer Goboony zuzuschreibenden Pflichtverletzung und/oder einer unrechtmäßigen Handlung erleidest, bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 EUR. Die Gesamthaftung aus dem Vertrag wird diesen Betrag in keinem Fall überschreiten.
-
Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden:
- Sachschäden an Eigentum;
- die angemessenen Kosten, die zur Abwendung oder Begrenzung des unmittelbaren Schadens aufgewendet wurden, der infolge des die Haftung begründenden Ereignisses zu erwarten war;
- die angemessenen Kosten, die zur Feststellung der Schadensursache, der Haftung, des unmittelbaren Schadens und der Art der Wiedergutmachung aufgewendet wurden.
- Jegliche Haftung von Goboony für andere als direkte Schäden, einschließlich Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Unter Folgeschäden werden in diesem Zusammenhang in jedem Fall verstanden: entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderter Firmenwert, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste, aufgewendete Kosten zur Vermeidung oder Feststellung von Folgeschäden, Verlust, Verwechslung oder Beschädigung elektronischer Daten und/oder Schäden durch Verzögerung beim Transport des Datenverkehrs.
-
Goboony ist in keinem Fall haftbar für Schäden als Folge von:
- Informationen, die Goboony von Dritten erhält oder Informationen, die sich auf Websites Dritter befinden, auf die Goboony verweist;
- Informationen, die von den Nutzern auf die Website gestellt werden;
- Beschädigung oder Verlust von Eigentum, einschließlich eines Wohnmobils;
- Tod oder Verletzung, es sei denn, dies ist das Ergebnis einer unrechtmäßigen Handlung von Goboony;
- Verkehrs- oder Parkverstöße;
- Kraftstoffkosten;
- Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch einen anderen Nutzer;
- Die Beendigung eines Mietvertrags, die Entfernung eines Benutzerkontos, eines Wohnmobils oder anderer Gegenstände von der Plattform;
- Diese Haftungsbeschränkung von Goboony zielt nicht darauf ab, die Haftung von Goboony für vorsätzliche und/oder absichtliche Leichtfertigkeit von Goboony selbst und/oder seinen leitenden Angestellten auszuschließen.
- Du schützt Goboony vor allen Schäden und Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schäden, die sich aus der (vermeintlichen) Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum, aus Ansprüchen Dritter, Inkassogebühren, gesetzlichen Geschäftszinsen, Gewinnverlusten, fälligen Bußgeldern und Rechtshilfekosten ergeben, die Goboony erleidet oder auf sich nimmt oder die sich aus (I) einer schuldhaften Verletzung dieser Bedingungen deinerseits, (II) deiner Nutzung der Dienstleistung oder (III) einer unrechtmäßigen Handlung ergeben.
Beendigung
- Du hast das Recht, die Nutzung der Dienstleistung einzustellen und dein Benutzerkonto jederzeit zu kündigen bzw. zu löschen. Die Kündigung deines Benutzerkontos hat keine Auswirkungen auf Mietverträge, die bereits vor dem Zeitpunkt der Kündigung abgeschlossen wurden. Alle Reservierungsanfragen werden storniert.
- Goboony hat das Recht, deine Nutzung der Dienstleistung zu sperren, dein Benutzerkonto zu kündigen und/oder dein Benutzerkonto zu löschen, wenn du eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt.
- Wenn du nach der Beendigung deines Benutzerkontos eine Zahlung erhalten solltest und/oder zum Zeitpunkt der Beendigung einen positiven Saldo hast, wird Goboony sicherstellen, dass diese Beträge an dich ausgezahlt werden.
- Alle Beträge, die du Goboony schuldest, werden sofort fällig und einforderbar, wenn dein Benutzerkonto aufgelöst wird.
Sonstiges
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben und/oder damit zusammenhängen, unterliegen niederländischem Recht.
- Alle Streitigkeiten, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt, es sei denn, zwingendes Recht bestimmt ein anderes zuständiges Gericht .
- Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam oder anfechtbar erweisen oder aus einem anderen Grund ganz oder teilweise unwirksam werden oder sein, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Goboony wird die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel ersetzen, deren Rechtsfolgen angesichts des Inhalts und des Zwecks dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit wie möglich denen der unwirksamen Klausel entsprechen.
- Goboony kann alle Ansprüche, Befugnisse, Rechte und Pflichten sowie Handlungen im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Dritte übertragen oder verpfänden und wird dich darüber informieren. Du erklärst bereits jetzt, dass du im Hinblick auf eine solche oder bei einer solchen Übertragung oder Verpfändung mitarbeiten wirst und dass dieser Dritte im Falle einer solchen Übertragung alle Rechte gegen dich ausüben kann.
Streitbeilegung
- Wenn zwischen den Parteien ein Streit über eine Forderung des Vermieters an den Mieter bis zu einem Höchstbetrag der Selbstbeteiligung besteht und Goboony die Kaution verwaltet, vereinbaren Mieter und Vermieter bereits jetzt, dass dieser Streit dadurch beigelegt wird, dass Goboony um ein verbindliches Gutachten darüber gebeten wird, wer Anspruch auf die Kaution hat.
- Im Falle eines verbindlichen Gutachtens durch Goboony über die Kaution ist der Gang zu einem Gericht, einem Schlichtungsorgan oder einer alternativen Streitbeilegungsstelle möglich, um den Streit zwischen Mieter und Vermieter zu schlichten. Goboony ist hieran nicht beteiligt.
- Wenn ein anderer Streit zwischen den Parteien bzgl. einer Forderung des Vermieters gegen den Mieter oder des Mieters gegen den Vermieter besteht, kann Goboony auf Antrag einer der Parteien um Rat gefragt werden.
- Für den Fall, dass die Parteien ein verbindliches Gutachten von Goboony anfordern, ist Goboony berechtigt, die Erstellung eines verbindlichen Gutachtens abzulehnen, beispielsweise wenn Goboony der Ansicht ist, dass die Voraussetzungen des Artikels 17 Absatz 1 nicht erfüllt sind oder wenn Goboony der Ansicht ist, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, den Streit beizulegen.
- Für den Fall, dass Goboony den Streit bearbeitet, stellen die Parteien Goboony alle Daten und den gesamten Schriftverkehr mit Goboony im Zusammenhang mit dem Streit zur Verfügung. Goboony ist berechtigt, von den Parteien Unterlagen anzufordern und die Parteien sind verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen. Goboony ist berechtigt, die Parteien bzgl. des Streits zu hören und/oder von den Parteien weitere Erklärungen zu (Teilen des) Streits anzufordern. Goboony berät die Parteien nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit, so weit wie möglich auf der Grundlage des Mietvertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Gutachten erfolgt schriftlich oder telefonisch (nach Ermessen von Goboony). Ein schriftliches Gutachten wird den Parteien per E-Mail zugesandt.
- Goboony haftet den Parteien gegenüber nicht für das betreffende Gutachten und/oder die das Gutachten betreffende Aktivitäten von Goboony. Einspruch gegen ein Gutachten oder andere diesbezügliche Einwände und/oder Beschwerden an Goboony sind nicht möglich und Goboony ist berechtigt, diese unbeantwortet beiseite zu legen.