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• Der Mieter muss während der Mietdauer mindestens 25 Jahre alt sein und über mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung verfügen.
• Nach jeweils 1000 Kilometern muss der Mieter prüfen, ob Ölstand, sonstige Flüssigkeiten und Reifendruck den korrekten Stand aufweisen und diese gegebenenfalls nachfüllen bzw. nachfüllen lassen.
• Der Camper muss bei der Rückgabe vollgetankt sein.
• Wenn das Wohnmobil nicht vollständig sauber (innen und außen) zurückgegeben wird (nicht mit Scheuermitteln oder Bleichmittel reinigen), liegt es im Ermessen von
dem Vermieter werden folgende Beträge von der Kaution abgezogen:
• 150 € für unzureichende Reinigung
• 50 € für eine nicht zurückgenommene Chemietoilette
• 50 € für einen entleerten Abwassertank
• 25 € für das Nichtauffüllen des AdBlue-Tanks
• Kosten für normale Wartung oder Reparaturen, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind, gehen zu Lasten des Mieters.
• Maximal 2 Personen (einschließlich Fahrer) im Wohnmobil
• Nehmen Sie keine Anhalter mit
• Keine Verwendung von Frittierfett im Wohnmobil
• Verwenden Sie kein offenes Feuer im Wohnmobil, außer zum Kochen auf dem eingebauten Gasherd
• Keine Aufkleber im oder am Wohnmobil anbringen
• Fahren Sie nicht auf unebenem Gelände oder abseits der ausgetretenen Pfade
• Untervermieten Sie das Wohnmobil nicht und überlassen Sie es nicht der Nutzung durch Dritte.
• Reisen Sie nicht mit einem Wohnmobil in Wintersportgebiete
Der Camper wird komplett übergeben. Einschließlich des im Anhang enthaltenen Inventars.
Darüber hinaus verfügt der Camper über ein Inventar, das in der Inventarliste festgehalten ist, die dem Vertrag beigefügt wird und von beiden Parteien geprüft und unterzeichnet werden muss.
Sollte das Wohnmobil nicht zur vereinbarten Zeit und Adresse anwesend sein, wird ein Betrag von 300 € und zusätzlich ein Betrag von 500 € für jeden Tag berechnet, an dem sich das Wohnmobil nicht im Besitz des Vermieters befindet.
Der Mieter muss das Wohnmobil pfleglich behandeln, keine unnötigen Risiken eingehen und die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beachten (einschließlich sicherem Parken, Nichtparken auf unbefestigten Straßen, Sichern der Markise mit dem mitgelieferten Abspannseil, Einfahren der Markise bei Wind oder Abwesenheit, Verschließen der Stauluken nach Gebrauch, Schließen der Dachluken bei Abwesenheit, Verschließen des Wohnmobils und Aktivieren der Alarmanlage bei Abwesenheit, Mitnehmen des Schlüssels, wenn sich niemand im Wohnmobil befindet (die Tür könnte zufallen), Trennen/Aufräumen von Elektrokabeln vor
Abreise usw.).
Das Wohnmobil nicht in den Besitz einer Person zu geben, die nicht im Mietvertrag aufgeführt ist.
Bei Schäden jeglicher Art (einschließlich Verlust, Diebstahl und Beschlagnahme) sowie bei Schäden, die durch das Wohnmobil verursacht wurden, hat sich der Mieter unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Den Anweisungen des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, Folge zu leisten.
Ist Ihnen ein Schaden entstanden? Dann sind Sie zur uneingeschränkten Mitwirkung verpflichtet. Darüber hinaus dürfen Sie nichts tun, was den Interessen des Versicherers schaden könnte. Füllen Sie das Schadensformular so genau wie möglich aus. Sie dürfen weder Schuld noch Haftung anerkennen und keine Zahlungen oder Entschädigungen leisten oder versprechen.
Sollte ein Dritter einen Schaden am Wohnmobil oder am Fahrzeug des Dritten verursachen, ruft der Mieter die Polizei, um einen Polizeibericht erstellen zu lassen. Das europäische Unfallberichtsformular wird ausgefüllt.
Eventuelle Schäden, die nach der Rückkehr des Mieters, bevor ein eventueller Nachmieter mit dem Wohnmobil abreisen kann, vom Vermieter behoben werden müssen, sind dem Vermieter so schnell wie möglich (also vor der Rückkehr) zu melden, damit der Vermieter entsprechende Vorbereitungen treffen und ggf. die Reparatur veranlassen kann.
Verursacht der Mieter einen Schaden durch die Verwendung falscher Flüssigkeiten (die Einfüllstellen der verschiedenen Flüssigkeiten sind auf den Deckeln oder Ventilen angegeben), wird der Schaden vom Mieter ersetzt. Unter „unvorsichtig“ verstehen wir beispielsweise:
- Es wurde der falsche oder verunreinigte Kraftstoff verwendet;
- Die Behälter sind mit falschen Flüssigkeiten gefüllt, wie beispielsweise (jedoch nicht beschränkt auf) Diesel im Wassertank, Ad-Blue im Dieseltank usw.
Der Mieter verpflichtet sich, den Camper nicht zu überladen.