Marc Marc

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Der Start in die Mietzeit war in Ordnung. Es gab viele Kontakte. Wir würden eine Tour durch Frankreich und Spanien machen. Aufgrund der Umstände mussten wir die Reise nach einer Woche absagen. Wir haben uns mit dem Vermieter beraten: Er würde das Wohnmobil wieder online stellen, sodass wir eventuell einen Teil der entstandenen Kosten zurückerhalten könnten. Leider war es in unserem Fall nicht möglich, eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt nur im Todesfall, nicht im Krankheitsfall. Das Wohnmobil konnte nur dann wieder online angeboten werden, wenn wir es tatsächlich zurückgegeben haben. Das haben wir also nach 1,5 Wochen gemacht. Wir vertrauten auf unsere Vereinbarung mit dem Vermieter: Stellen Sie es online und Sie erhalten einen Teil der Miete zurück, wenn Sie es vermieten. Der Camper wurde in den 2,5 Wochen, die uns noch blieben, vermietet, aber leider haben wir nichts vom Vermieter gehört (wir hoffen bis heute, dass der Vermieter so freundlich ist, die Vereinbarung einzuhalten). Sonst hätten wir eine andere Wahl getroffen: Dann hätten wir den Camper besser noch 2,5 Wochen vor der Tür stehen lassen, sodass wir vielleicht noch eine Nacht in den Niederlanden hätten verreisen können (immerhin die Gesamtmiete). (Preis von 3.000,- Euro hatten wir bereits bezahlt). Leider haben wir diese 3.000 Euro nun komplett verloren (und der Vermieter hat mit dem Nachmieter sogar noch dazuverdient). Gab es Mängel? Ja. Erst bei der Übergabe war 1 Gasbrenner kaputt. Außerdem war ein Deckel eines Ablagefachs bereits lose (von den 4 Punkten waren 2 bereits lose). Wir sollten eine Ersatzgasflasche für den Grill besorgen, aber der Vermieter hatte zum Zeitpunkt der Übergabe keine. Nach 1 Tag war die bereitgestellte Gasflasche bereits leer (wir durften eine neue kaufen und deklarieren). In der ersten Woche war es kalt und wir wollten die Heizung benutzen, aber sie war unbrauchbar, weil das Thermostat kaputt war (es blieb dann bei der maximalen Gradzahl hängen). Nach einer Woche mussten wir die ANWB anrufen, weil der Schlüssel kaputt war. Der ANWB gab an, dass der Schlüssel mehrmals repariert worden sei (er konnte dies anhand der Spuren des Schlüssels erkennen). Ohne Klicker ließe sich der Camper weder öffnen noch schließen. Es war kein mechanischer Zylinder vorhanden. Leider ist uns beim Schließen des Zelttuches einmal ein Fehler unterlaufen: Da ist ein kleines Loch reingekommen. Dass der Schaden schließlich von der Kaution abgezogen wird, haben wir fein säuberlich gelöst. Allerdings haben wir 3 Wochen nach Rückgabe des Wohnmobils immer noch nicht den Restbetrag der Kaution erhalten. Bei der Abgabe stellte sich heraus, dass 2 Klingen fehlten (bei kleinen Kindern kann es natürlich passieren, dass etwas auf den Boden fällt und versehentlich an Ort und Stelle liegen bleibt). Einen Tag nach Abgabe brachten wir noch 2 weitere Klingen mit. Unserer Meinung nach haben wir alles ordentlich aufgegriffen und geregelt. Natürlich hoffen wir immer noch auf eine ordentliche Einigung seitens des Vermieters, aber unsere Hoffnungen sind so gut wie dahin. August 2021