Siblu - De Lente van Drenthe

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Unterkünfte & Stellplätze

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Unterkünfte

Mobil home Excellence with 3 bedrooms Airco
Mobil home Excellence with 3 bedrooms Airco
Mobil home Excellence with 3 bedrooms Airco
Mobil home Excellence with 3 bedrooms Airco

Mobil home Excellence with 3 bedrooms Airco

Chalet · Bis zu 6 Personen · Sofortbuchung

50 € Pro Nacht
Mobil home Excellence with 3 bedrooms
Mobil home Excellence with 3 bedrooms
Mobil home Excellence with 3 bedrooms
Mobil home Excellence with 3 bedrooms
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Chalet · Bis zu 6 Personen · 37 m² · Sofortbuchung

42 € Pro Nacht
Excellence 2 bedrooms
Excellence 2 bedrooms
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Excellence 2 bedrooms
Excellence 2 bedrooms

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Chalet · Bis zu 4 Personen · 37 m² · Sofortbuchung

38 € Pro Nacht
Elegance with 2 bedrooms
Elegance with 2 bedrooms
Elegance with 2 bedrooms
Elegance with 2 bedrooms
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Chalet · Bis zu 4 Personen · 31 m² · Sofortbuchung

34 € Pro Nacht

Glamping

Safarilodge
Safarilodge
Safarilodge

Safarilodge

Lodgezelt · Bis zu 6 Personen · Sofortbuchung

42 € Pro Nacht

Stellplätze

Comfort Pitch
Comfort Pitch
Comfort Pitch
Comfort Pitch
Comfort Pitch

Comfort Pitch

Camping-Stellplatz · Bis zu 6 Personen · Sofortbuchung

32 € Pro Nacht
Standard Pitch
Standard Pitch
Standard Pitch

Standard Pitch

Camping-Stellplatz · Bis zu 6 Personen · Sofortbuchung

27 € Pro Nacht

Auf einen Blick

  • 7 Unterkünfte Mobilheime, Chalets und mehr

  • 3-Sterne-Camping Offiziell klassifizierter Camping

  • Sofortbuchung Online buchen und bestätigen

  • Kostenloses WLAN Vor Ort verfügbar

  • Haustiere willkommen Hunde sind erlaubt

  • Schwimmbad Pool vor Ort verfügbar

  • Keine Buchungsgebühren
  • Geprüfte Campingplätze
  • Stornoversicherung

Über diese Unterkunft

De Lente van Drenthe ist ein gemütlicher Familiencampingplatz auf dem Drenther Hondsrug. Bei der Ankunft fallen sofort die fröhlichen Vogelhäuschen und bunten Bänke ins Auge. Für Jung und Alt gibt es viel zu erleben. Machen Sie eine schöne Fahrradtour in der Umgebung oder gehen Sie mit dem Förster auf Entdeckungstour. In den Ferien ist das Animationsteam mit einem umfangreichen Programm vor Ort. Kein eigener Wohnwagen oder Zelt? Dann mieten Sie ein luxuriöses Safarizelt oder ein Ferienhäuschen.

Ausstattung

  • WLAN / Internet
  • Dusche
  • Toilette
  • Strom
  • Frischwasser
  • Hunde erlaubt
  • Spielplatz
  • Wäscherei
  • Abwasser-Entsorgung
  • Schwimmbad
  • Wohnmobilstellplatz

Wo du übernachtest

Über die Umgebung

Drenthe ist eine Provinz für jedermann! Nicht nur Ruhesuchende finden hier viel zu tun, sondern auch alle, die Action wollen. Neben schönen Rad- oder Wandertouren ist Drenthe auch ein perfekter Ort für ATB- oder GPS-Touren. Für die Kinder gibt es ebenfalls viel zu erleben. Drenthe hat viele bekannte Attraktionen wie Plopsaland und den Tierpark Emmen. Und vergessen Sie vor allem nicht, die Hünengräber zu besuchen!

Buchungsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 
Zusätzlich zu den RECRON-Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ferienunterkünfte (für Aufenthalte in 
Unterkünften) und den RECRON-Allgemeinen Geschäftsbedingungen für touristische Aufenthalte (für 
Aufenthalte auf touristischen Stellplätzen) gelten die nachstehenden Siblu-Bedingungen für die hierfür mit 
Siblu geschlossenen Verträge. 
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert: 
„Unterkunft”: ein Mobilheim, ein Ferienhaus sowie alle übrigen Ferienunterkünfte, wie sie auf der/den 
Website(s) und/oder in den Broschüren der Siblu NL B.V. angeboten werden.  
„Unterkunftsanbieter”: der dritte Eigentümer der zur Vermietung bestimmten Unterkunft, der nicht Siblu 
ist. 
„Der/die Buchende": die Person, die den Reservierungsantrag stellt und damit diejenige, die einen Vertrag 
mit Siblu abschließt.  
„Mitreisende(r)": der vom Buchenden angegebene Mitreisende, der zusammen mit dem Buchenden die 
Unterkunft und/oder den touristischen Stellplatz nutzen wird. 
„Buchungsanfrage”: die Buchungsanfrage für eine Unterkunft und/oder einen touristischen Stellplatz über 
Siblu NL B.V. 
„Buchungsbestätigung”: die schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder Post) von Siblu an den Buchenden, 
dass die Unterkunft und/oder der touristische Stellplatz wie in der Buchungsanfrage angefragt verfügbar 
ist.  
„Touristischer Stellplatz”: der touristische Stellplatz für ein eigenes Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil für 
einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten, wie er auf der/den Website(s) und/oder in den Broschüren 
der Siblu NL B.V. angeboten wird. 
Die Buchungsanfrage wird von Siblu NL B.V., mit Sitz in Vasteland 12E, 3011 BL Rotterdam, KvK -nummer 
[niederländische Handelsregisternummer] 72709960, bearbeitet. Siblu NL B.V. tritt dabei als Vermittler für 
die nachstehenden Schwester- und Tochtergesellschaften auf, mit denen der/die Buchende den Vertrag für  
den betreffenden Aufenthalt abschließt und die in der Buchungsbestätigung genannt werden: 

● Siblu France SAS, mit Sitz in Frankreich (10 Avenue Leonard de Vinci, 33600 Pessac France) für alle 

in Frankreich gelegenen Siblu-Ferienparks 

  • Camping de Oase B.V. KVK 22046586 
  • Camping in de Bongerd B.V.KVK 59072601 
  • Siblu OL B.V. (Camping Lauwersoog) KVK 01123547 
  • Siblu MW B.V. (Camping Meerwijck) KVK 86072994 
  • Siblu AL B.V (Camping Lente van Drenthe) KVK 86072994 
  • Siblu NT B.V. (Camping de Tol) KVK 95765549 
  • Vakantiepark Duinzicht B.V. (Siblu Duinzicht), KVK 22015039 

in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils einzeln bezeichnet als  „Siblu”. 
Durch die Übersendung der Buchungsbestätigung mit Rechnung an den/die Buchende(n) und den Eingang 
der darin aufgeführten sofort fälligen Anzahlung ist zwischen der betreffenden Siblu-Gesellschaft und 
dem/der Buchenden ein Vertrag zustande gekommen, bei dem Siblu eine Unterkunft und/oder einen 
touristischen Stellplatz für Freizeitzwecke für den vereinbarten Zeitraum zu dem vereinbarten Preis zur 
Verfügung stellt und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (‚Vertrag‘) zur Anwendung kommen.  
Artikel 1 - Allgemeine Geschäftsbedingungen 
1.1   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Buchungsanfrage und den zustande 
gekommenen Vertrag. Durch das Stellen einer Buchungsanfrage stimmen der/die Buchende und die 
Mitreisenden diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. 
1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich mit 
Siblu vereinbart wurden.  
Artikel 2- Buchungen 
2.1 Der/die Buchende 
2.1.1 Siblu bearbeitet Buchungsanfragen nur von Personen ab 18 Jahren. Buchungsanfragen von Personen
unter 18 Jahren werden nicht bearbeitet. Für die Buchung bei Camping de Oase B.V. muss der/die Buchende 
mindestens 21 Jahre alt sein. Siblu behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen für abweichende 
Buchungen, insbesondere für Gruppen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zusätzliche 
Bedingungen hierfür festzulegen.  
2.1.2 Jegliche Korrespondenz erfolgt über die (E-Mail-)Adresse des/der Buchenden. Der/die Buchende ist 
für die Richtigkeit der von ihm/ihr angegebenen Daten sowohl des/der Buchenden selbst als auch etwaiger 
Mitreisender verantwortlich. 
2.2 Buchungsanfrage und Vertrag 
2.2.1 Eine Buchungsanfrage kann telefonisch oder online über die Website(s) von Siblu gestellt werden.   
2.2.2 Die Reservierungsanfrage über die Website(s) von Siblu erfolgt im Wesentlichen wie folgt:  - 
Der/die Buchende wählt die gewünschte Unterkunft und/oder den touristischen Stellplatz, das 
gewünschte Ankunftsdatum, das gewünschte Abreisedatum, die Anzahl der Mitreisenden sowie den 
Unterkunfts- und/oder Stellplatztyp aus;  - - - - 
Der/die Buchende gibt an, ob er/sie zusätzliche Versicherungen abschließen möchte, ob besondere 
Wünsche bestehen und/oder gesundheitliche Probleme vorliegen (siehe auch Artikel 2.4 dieser 
Allgemeinen Geschäftsbedingungen); 
Der/die Buchende gibt alle erforderlichen persönlichen Daten sowohl des/der Buchenden als auch 
etwaiger Mitreisender ein und überprüft alle Angaben auf Richtigkeit;  
Der/die Buchende bestätigt, dass er/sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten, gelesen 
und ihnen zugestimmt hat; 
Der/die Buchende erhält eine detaillierte Übersicht über die Buchungsanfrage, prüft diese auf 
Richtigkeit und bestätigt seine/ihre Buchungsanfrage. 
2.2.3 Abhängig von der Verfügbarkeit wird Siblu dem/der Buchenden innerhalb von 10 Kalendertagen die 
Buchungsbestätigung zusammen mit der Rechnung zusenden.  
2.2.4 Der Vertrag kommt zustande sobald Siblu  
(i) 
Dem/der Buchenden die Buchungsbestätigung mit Rechnung übermittelt hat; und  
(ii) 
Siblu die fällige Anzahlung – oder, sofern gemäß Artikel 3.1.2 (a) und/oder (c) der 
Gesamtbetrag sofort fällig ist, den Gesamtbetrag – innerhalb von 24 Stunden erhalten hat.  
Wird nicht (rechtzeitig) bezahlt, kommt der Vertrag grundsätzlich nicht zustande, und Siblu ist berechtigt, 
die Unterkunft und/oder den touristischen Stellplatz freizugeben, ohne weitere Verpflichtungen gegenüber 
dem/der Buchenden. Hält Siblu die Buchung nach Ablauf der Zahlungsfrist aufrecht und akzeptiert dennoch 
die Zahlung des/der Buchenden, kommt der Vertrag in dem Moment zustande, in dem Siblu die Zahlung 
erhalten hat. 
2.2.5 Die Buchungsbestätigung und die Rechnung in Verbindung mit diesen Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen stellen den Vertrag zwischen dem/der Buchenden und Siblu dar.  
2.2.6 Der/die Buchende hat die Buchungsbestätigung und die Rechnung unmittelbar nach Erhalt auf 
Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige angebliche Unrichtigkeiten sind stets vor Beginn des Aufenthalts und 
spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung schriftlich an Siblu mitzuteilen. 
Danach können angebliche Unrichtigkeiten nicht mehr geltend gemacht werden.  
2.2.7 Ein Widerrufsrecht (die sogenannte Bedenkfrist) von 14 Tagen findet auf den Vertrag keine 
Anwendung. 
2.2.8 Siblu behält sich das Recht vor, die Buchungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder mit 
zusätzlichen Bedingungen zu versehen.  
2.2.9 Der Vertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass eine Kündigung 
erforderlich ist. 
2.3 Unterkunft/ Touristischer Stellplatz 
2.3.1 Der Vertrag zwischen dem/der Buchenden und Siblu bezieht sich ausschließlich auf den zu 
Freizeitzwecken zur Verfügung gestellten touristischen Stellplatz und/oder die Unterkunft der vereinbarten 
Art oder des vereinbarten Typs und ist stets vorübergehend (nur für die vereinbarte Dauer). 
2.3.2 Ausschließlich der/die Buchende und etwaige Mitreisende sind berechtigt, sich für die vereinbarte 
Dauer auf dem touristischen Stellplatz und/oder in der gebuchten Unterkunft aufzuhalten.  
2.3.3 Es ist nicht gestattet, mehr Personen auf dem touristischen Stellplatz und/oder in der Unterkunft 
unterzubringen als die von Siblu für den jeweiligen Unterkunftstyp angegebene maximale Personenzahl. Es 
ist nicht erlaubt, Besucher zu empfangen oder übernachten zu lassen, ohne vorherige (schriftliche) 
Zustimmung von Siblu. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Website.  
2.3.4 Die Ausstattung oder Einrichtung einer Unterkunft und/oder eines touristischen Stellplatzes kann von 
den Angaben in der Broschüre oder auf der Website abweichen. Siblu legt größte Sorgfalt auf die Richtigkeit 
dieser Informationen, übernimmt jedoch keine Haftung für offensichtliche Fehler oder Abweichungen, die 
Siblu nicht zuzurechnen sind. 
2.4 Besondere Wünsche  
2.4.1 Besondere Wünsche, zum Beispiel wenn der/die Buchende und/oder Mitreisende 
mobilitätseingeschränkt sind oder gesundheitliche Probleme haben, die spezielle Anforderungen an die 
Unterkunft und/oder Lage erfordern, sind in der Buchungsanfrage anzugeben. 
2.4.2 Siblu kann nicht garantieren, dass besondere Wünsche erfüllt werden. Siblu ist dabei unter anderem 
von den örtlichen Gegebenheiten und dem Unterkunftsanbieter abhängig.  
2.4.3 Sollte Siblu nach vernünftigem Ermessen nicht in der Lage sein, den spezifischen Bedürfnissen gerecht 
zu werden, behält sich Siblu das Recht vor, die Reservierungsanfrage abzulehnen oder den Vertrag zu 
stornieren.  
Artikel 3 - Zahlungen 
3.1 Zahlungen 
3.1.1 Die Zahlung des Mietpreises kann online per Kreditkarte, iDEAL und PayPal erfolgen. Für Kunden mit 
Wohnsitz in Belgien ist zudem eine Zahlung per Bancontact/Mister Cash möglich. Bei Zahlung per 
Kreditkarte wird der fällige Betrag direkt bei der Buchung abgebucht. 
3.1.2 In der Buchungsbestätigung sind der Mietpreis und die zusätzlich anfallenden Kosten aufgeführt. 
3.1.3 Nach der digitalen Übersendung der Buchungsbestätigung mit Rechnung an den/die Buchende(n) ist 
der Rechnungsbetrag wie folgt an Siblu zu zahlen:  
a) Wenn der Gesamtbetrag weniger als 100 € beträgt: 
Der Gesamtbetrag ist innerhalb von 24 Stunden nach Versand der Buchungsbestätigung mit 
Rechnung zu zahlen, unabhängig vom Ankunftsdatum.  
b) Bei Buchungen mindestens 6 Wochen vor dem Anreisedatum:  
Innerhalb von 24 Stunden nach Versand der Buchungsbestätigung mit Rechnung ist eine Anzahlung 
von mindestens 30 % des Gesamtbetrags zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor 
dem Anreisedatum zu zahlen.  
Bei Buchungen weniger als 6 Wochen vor dem Anreisedatum: 
Der Gesamtbetrag ist innerhalb von 24 Stunden nach Versand der Buchungsbestätigung mit 
Rechnung zu zahlen.  
3.1.4 Sobald der insgesamt fällige Betrag vollständig bezahlt ist, werden die Reisedokumente mit 
Zugangsvouchern per E-Mail an den/die Buchende(n) versendet. 
3.2 Nicht rechtzeitige Zahlung / falsche personenbezogene Daten 
3.2.1 Bei Nichterfüllung der unmittelbar nach Versand der Buchungsbestätigung durch den/die 
Buchende(n) fälligen Zahlungspflicht kommt der Vertrag grundsätzlich nicht zustande (siehe Artikel 2.2.4). 
3.2.2 Sollte nach Zustandekommen des Vertrags der Restbetrag nicht innerhalb der in Artikel 3.1.2 (b) 
festgelegten Frist bezahlt werden, setzt Siblu den/die Buchende(n) schriftlich in Verzug mit einer 
Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen. Erfolgt keine vollständige Zahlung, gerät der/die Buchende in Verzug 
und Siblu kann den Zugang zur Unterkunft/zum touristischen Stellplatz verweigern und den Vertrag 
kündigen (stornieren) ohne Rückerstattung der Anzahlung (siehe Artikel 5). Wenn das Ankunftsdatum 
innerhalb dieser 14 Tage liegt, gilt eine verkürzte angemessene Zahlungsfrist (wie in der Zahlungserinnerung 
angegeben), die immer spätestens 3 Tage vor der Ankunft endet.  
3.2.3 Siblu behält sich das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen (stornieren), wenn 
die personenbezogenen Daten des/der Buchenden und/oder der Mitreisenden unvollständig und/oder 
falsch angegeben wurden.  
3.2.4 Wenn der Vertrag aufgrund von Artikel 3.2.2 und/oder Artikel 3.2.3 von Siblu gekündigt wird, ist 
der/die Buchende stornokosten gemäß den Stornobedingungen (Artikel 5) schuldig und haftet für den 
Schaden, den Siblu dadurch erleidet. Bereits gezahlte Beträge werden mit dem von dem/der Buchenden 
geschuldeten Betrag verrechnet.  
Artikel 4 - Änderungen 
4.1 Wenn der/die Buchende nach Zustandekommen des Vertrags Änderungen vornehmen möchte, kann 
dies bis spätestens 6 Wochen vor dem Ankunftsdatum über das „My Siblu“-Konto (online) angefordert
werden. Siblu ist nicht verpflichtet, einem Änderungsantrag stattzugeben. Es liegt im Ermessen von Siblu, 
zu bewerten, ob und inwieweit die Änderungen akzeptiert werden (können).  
4.2 Für Änderungen, die bis 6 Wochen vor dem Ankunftsdatum von Siblu akzeptiert werden, berechnet 
Siblu Änderungsgebühren (mindestens 35 € pro Änderung).  
4.3 Wenn der/die Buchende nach Zustandekommen eines Vertrages die Anzahl der gebuchten Unterkünfte 
und/oder touristischen Plätze reduzieren möchte, gelten die Stornobedingungen gemäß Artikel 5. Im Falle 
einer Änderung erhält der/die Buchende einen geänderten Vertrag.  
4.4 Falls die beantragte Änderung nicht akzeptiert wird, bleibt die vorherige Vereinbarung in Kraft. Siblu 
wird dies dem/der Buchenden so schnell wie möglich nach Einreichung des Änderungsantrags mitteilen.  
4.5 Wenn Siblu vor Beginn des Aufenthalts gezwungen ist, Änderungen an der Buchungsbestätigung 
vorzunehmen, die nicht auf höhere Gewalt (siehe Artikel 14) zurückzuführen sind und keine geringfügigen 
Abweichungen darstellen, bietet Siblu dem/der Buchenden, je nach Verfügbarkeit, eine Unterkunft und/oder 
einen touristischen Stellplatz von vergleichbarer Qualität und mit vergleichbaren Einrichtungen an. Der/die 
Buchende hat in diesem Fall die Wahl zwischen den folgenden Optionen:  
 Die kostenlose Akzeptanz einer alternativen Unterkunft von gleicher oder höherer Qualität. Falls die 
Alternative günstiger ist als die ursprüngliche Buchung oder bereits gezahlte Zuschläge (wie für eine 
bevorzugte Lage) nicht anwendbar sind, wird Siblu die Preisdifferenz verrechnen.  
 Die Stornierung der Buchung mit vollständiger Rückerstattung der bereits an Siblu gezahlten Beträge 
als vollständige und endgültige Abwicklung.  
Der/die Buchende muss Siblu schriftlich innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des alternativen Angebots und in 
jedem Fall vor dem ursprünglichen Ankunftsdatum über seine/ihre Wahl informieren. Sollte innerhalb dieses 
Zeitraums keine Rückmeldung erfolgen, gilt das Angebot von Siblu als angenommen.  
Artikel 5 - Stornierungen 
5.1 Wenn der Vertrag (teilweise) storniert wird, sind Stornokosten fällig. Die Höhe der Stornokosten hängt 
vom Zeitpunkt der Stornierung ab. 
5.2 Im Falle einer Stornierung gilt Folgendes: 
a) Bei Stornierungen bis zu 3 Monaten vor dem Ankunftsdatum sind von dem/der Buchenden 15 % des 
Rechnungsbetrags zu zahlen;  
b) Bei Stornierungen innerhalb von 3 bis 2 Monaten vor dem Ankunftsdatum sind von dem/der 
Buchenden 50 % des Rechnungsbetrags zu zahlen;  
c) Bei Stornierungen innerhalb von 2 bis 1 Monat vor dem Ankunftsdatum sind von dem/der Buchenden 
75 % des Rechnungsbetrags zu zahlen;  
d) Bei einer Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Ankunftsdatum sind von dem/der Buchenden 
90 % des Rechnungsbetrags zu zahlen;  
e) Bei einer Stornierung am Ankunftstag sind von dem/der Buchenden  100% des Rechnungsbetrags zu 
zahlen. 
Bereits gezahlte Kurtaxe wird zurückerstattet. 
5.3 Bei einer vorzeitigen, während des Aufenthalts erfolgenden Vertragsbeendigung erfolgt keine 
(anteilige) Rückerstattung des Rechnungsbetrags. 
von 
14 
5.4 Die Stornokosten sind – sofern und soweit der Rechnungsbetrag noch nicht beglichen wurde – 
innerhalb 
Tagen 
Artikel 6 - Übertragbarkeit 
nach 
der 
Stornierung 
bei 
Siblu 
zu 
entrichten.  
6.1 Es ist dem/der Buchenden und den Mitreisenden nicht gestattet, den Vertrag aus welchem Grund auch 
immer auf einen Dritten zu übertragen, es sei denn, mit Siblu wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.  
6.2 Wenn der/die Buchende und Siblu vereinbaren, dass der/die Buchende und/oder die Mitreisenden 
durch andere Personen ersetzt werden dürfen, bleibt der/die ursprüngliche Buchende für die Zahlung des 
vollständigen Rechnungsbetrags (wie in der Buchungsbestätigung ausgewiesen) sowie für etwaige durch 
die Änderung entstehende zusätzliche Kosten haftbar.  
Artikel 7 - Preise 
7.1 Die aktuellen Preise sind auf unserer Website www.siblu.nl zu finden.  Die angegebenen Preise sind 
inklusive MwSt. 
7.2 Im Mietpreis ist enthalten:
 
Die Miete der vollständig ausgestatteten Unterkunft oder des touristischen Stellplatzes für die in 
der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl. - - - - - 
Ein Pkw-Parkplatz neben der Unterkunft, am touristischen Stellplatz oder auf dem 
Gemeinschaftsparkplatz. 
Wasser, Elektrizität und Gas. 
Fun-Pässe für den/die Buchende(n) und die Mitreisenden (nicht gültig in den Siblu-Ferienparks in 
den Niederlanden). 
Sofern 
vorhanden, Zugang zum Schwimmbad, zu Unterhaltungs-, Sport- und 
Animationsangeboten, für die keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden.  
MwSt. 
7.3 Nicht im Mietpreis sind u.a. enthalten: - 
Kurtaxe und weitere örtliche Abgaben - - - - 
Endreinigung 
Bettwäsche und Handtücher 
Kinder- und Babyausstattung (Babybadewanne, Babybett, Kinderhochstuhl und Buggy) 
Haustiere 
7.4 Bei der Buchungsanfrage wird der/die Buchende über den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preis 
informiert. Der in der Buchungsbestätigung angegebene Preis ist verbindlich. Von Preisnachlässen 
und/oder Sonderangeboten kann nach Versand der Buchungsbestätigung durch Siblu kein Gebrauch mehr 
gemacht werden.  
7.5  Siblu ist berechtigt, Preiserhöhungen aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen gesetzlicher 
Vorschriften (z. B. Mehrwertsteuer oder Touristenabgabe), die außerhalb des Einflussbereichs von Siblu 
liegen, vorzunehmen und entsprechend zu berechnen.  
7.6 Siblu behält sich das Recht vor, die Anwendung einer Kombination von Rabatten und Angeboten 
abzulehnen sowie Rabattangebote und -regelungen zu ändern. 
7.7 Vor Ort zu zahlen 
7.7.1 
An einigen Reisezielen können vor Ort zusätzliche Kosten anfallen, wie die Zahlung einer Kaution 
und/oder verpflichtender örtlicher Abgaben, beispielsweise Kurtaxe. Diese Kosten werden 
dem/der Buchenden vor Ort gesondert in Rechnung gestellt und sind an der Rezeption zu 
entrichten.  
7.7.2 
Die Angaben zu den jeweils anfallenden zusätzlichen verpflichtenden Kosten sind für jede Unterkunft 
und/oder jeden touristischen Stellplatz auf der Website aufgeführt. Siblu übernimmt keine Verantwortung 
für die Höhe oder etwaige Änderungen der von den Behörden festgesetzten, zusätzlich geschuldeten 
Kosten.  
Artikel 8 - Schaden 
8.1 Der/die Buchende und die Mitreisenden haften jeweils gesamtschuldnerisch für jeglichen Verlust 
und/oder Schaden, der für Siblu und/oder Dritte direkt oder indirekt aus ihrem Aufenthalt entsteht, 
unabhängig davon, ob dieser durch Handeln oder Unterlassen ihrerseits oder durch Dritte verursacht 
wurde, die sich durch ihr Zutun auf dem Ferienparkgelände aufhalten, sowie für alle Schäden, die durch ein 
Tier und/oder einen Gegenstand entstehen, der sich in ihrem Besitz befindet.  
8.2 Bei unsachgemäßer Nutzung oder unsachgemäßem Hinterlassen der Unterkunft und/oder des 
Stellplatzes behält sich Siblu das Recht vor, zusätzliche (Reinigungs-)Kosten zu berechnen, die direkt vor Ort 
zu entrichten sind.  
8.3 Der/die Buchende und die Mitreisenden stellen Siblu von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von 
Schäden frei, die (mit) auf ein Handeln oder Unterlassen ihrerseits, anderer Nutzer oder Dritter, die sich mit 
Zustimmung des/der Buchenden und der Mitreisenden auf dem Ferienparkgelände aufhalten, 
zurückzuführen sind.  
Artikel 9 – An- und Abreise 
9.1 Die genauen Ankunfts- und Abreisezeiten sind in der Buchungsbestätigung oder auf dem 
Ankunftsgutschein aufgeführt. Üblicherweise erfolgt die Anreise zwischen 16:00 und 18:00 Uhr, die Abreise 
zwischen 08:00 und 10:00 Uhr.  
9.2 Im Falle einer voraussichtlich verspäteten Anreise ist der/die Buchende verpflichtet, dies telefonisch 
beim Ferienpark des Reiseziels zu melden. Unterbleibt die Mitteilung, steht die gebuchte Unterkunft
und/oder der touristische Stellplatz dem/der Buchenden höchstens 24 Stunden zur Verfügung.  
9.3 Sollte der/die Buchende innerhalb dieser 24 Stunden nicht eintreffen oder sich anderweitig innerhalb 
dieses Zeitraums an der Rezeption des Reiseziels melden, gilt der Vertrag als storniert, und Artikel 5 dieser 
Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet Anwendung.  
9.4 Im Falle einer verspäteten Anreise oder vorzeitigen Abreise ist der/die Buchende weiterhin verpflichtet, 
den vollständigen Rechnungsbetrag (wie in der Buchungsbestätigung ausgewiesen) zu entrichten.  
9.5 Beim Check-in sind der/die Buchende und/oder die Mitreisenden verpflichtet, ein gültiges 
Ausweisdokument vorzulegen. Wird kein gültiges Ausweisdokument vorgelegt, behält sich Siblu das Recht 
vor, den Zutritt zum Siblu-Ferienpark sowie zur gebuchten Unterkunft/dem gebuchten touristischen 
Stellplatz zu verweigern.  
Artikel 10- Haustiere 
10.1 Auf der Website von Siblu sind aktuelle Angaben darüber verfügbar, in welchen Ferienparks und bei 
welchen Unterkunfts- bzw. touristischen Stellplatztypen (bestimmte Arten) Haustiere gestattet sind.  
10.2 Die Mitnahme von Haustieren ist in der Buchungsanfrage anzugeben und beim Check-in an der 
Rezeption des Ferienparks zu melden. Siblu behält sich das Recht vor, Haustiere ohne Angabe von Gründen 
abzulehnen.  
10.3 Die nachträgliche Anmeldung von Haustieren nach Abgabe der Buchungsanfrage gilt als Änderung im 
Sinne von Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  
10.4 Sind Hunde an dem gebuchten Reiseziel erlaubt, erfolgt dies unter der Bedingung, dass sie nicht 
aggressiv sind und ein ruhiges Verhalten aufweisen. Siblu akzeptiert maximal zwei Hunde pro Unterkunft 
oder touristischem Stellplatz. Kampfhundrassen, wie z. B. Pitbull, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, 
Dobermann, Mastiff, sind nicht gestattet. Im Zweifelsfall ist die vorherige Genehmigung durch das 
Management des Ferienparks einzuholen, um die Zulassung der Hunde zu ermöglichen.  
10.5 Für die Mitnahme von Haustieren können zusätzliche (Reinigungs-)Kosten sowie besondere 
Bedingungen anfallen. Diese werden in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. 
10.6 Für die Mitnahme von Hunden in Länder innerhalb der EU ist ein Heimtierausweis sowie ein Impfpass 
erforderlich. Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein, und eine Identifizierung mittels Chip oder 
Tätowierung ist verpflichtend. Der/die Buchende ist dafür verantwortlich, die erforderlichen 
Reisedokumente für das Reiseziel mitzuführen.  
10.7 Haustiere müssen jederzeit nachweislich den im Zielland geltenden Gesundheits- und 
Impfbestimmungen entsprechen und flohgeschützt sein. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften oder das 
Fehlen des Nachweises über deren Einhaltung kann dazu führen, dass das Haustier nicht zugelassen wird. 
10.8 Haustiere dürfen Wasserparks, Schwimmbäder, Restaurants, überdachte Zentralbereiche und sonstige 
öffentliche Bereiche in, auf oder rund um die Unterkunft/den touristischen Stellplatz nicht betreten (sofern 
nicht anders angegeben). Hunde sind außerhalb der Unterkunft/des touristischen Stellplatzes jederzeit an 
der Leine zu führen. Den Anweisungen des Personals auf dem Gelände ist Folge zu leisten. Haustiere dürfen 
keine Belästigung für andere Gäste darstellen.  
10.9 Der/die Buchende haftet jederzeit für Schäden, die durch ein Haustier verursacht werden. 
Artikel 11- Hausordnung und Einrichtungen 
11.1 Hausordnung/Verhaltensregeln 
11.1.1 Um den Aufenthalt auf dem Siblu-Ferienpark für alle Gäste so angenehm wie möglich zu gestalten, 
sind alle Gäste verpflichtet, die für den jeweiligen Siblu-Ferienpark in der Hausordnung festgelegten 
Verhaltensregeln einzuhalten. Die Hausordnung ist an der Rezeption des Siblu-Ferienparks erhältlich.  
11.1.2 Bei Verstößen gegen die Hausordnung durch den/die Buchende(n) und/oder die Mitreisenden kann 
der/die Buchende vom Siblu-Ferienpark entfernt werden, ohne dass eine Rückerstattung des vollständigen 
oder anteiligen Rechnungsbetrags erfolgt.  
11.1.3 Sollten die Mitarbeiter des Siblu-Ferienparks den begründeten Verdacht haben, dass der/die 
Buchende oder etwaige Mitreisende gegen gesetzliche Vorschriften, die Hausordnung, die öffentliche 
Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, ist Siblu berechtigt, dem/der Buchenden bzw. den Mitreisenden 
den Zutritt zum Siblu-Ferienpark sowie zur Unterkunft/dem touristischen Stellplatz zu verweigern.  
11.1.4 Aus Sicherheits- und Hygienegründen ist das Rauchen in den Unterkünften nicht gestattet.  
11.1.5 Grillen, Barbecue oder offenes Feuer an der Unterkunft, dem touristischen Stellplatz oder an 
anderen Stellen im Ferienpark ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet und an vielen Reisezielen auch
ausdrücklich durch die örtlichen Behörden verboten.  
11.1.6 Das Aufstellen eigener Zelte an der Unterkunft ist nicht gestattet. 
11.1.7 Die Einrichtungen des Ferienparks sowie der Unterkunft/des Stellplatzes müssen den Normen und 
Standards des Landes entsprechen, in dem sie sich befinden. Diese Normen und Standards können von den 
in den Niederlanden geltenden abweichen.   
11.2 Einrichtungen 
11.2.1 Siblu behält sich das Recht vor, Änderungen der Öffnungszeiten sowie des Angebots der (zentralen) 
Einrichtungen und Services vorzunehmen. Außerhalb der Monate Juli und August können bestimmte 
Einrichtungen, Dienstleistungen oder Unterhaltungsangebote eingeschränkt oder nicht verfügbar sein. 
Buchenden, die für die Nebensaison reservieren, wird geraten, sich vorab beim Ferienpark zu erkundigen, 
welche Einrichtungen während ihres Aufenthalts zur Verfügung stehen. 
11.2.2 Wartungsarbeiten auf, in oder rund um den Ferienpark können während des Aufenthalts 
durchgeführt werden. Siblu sorgt nach Möglichkeit dafür, Beeinträchtigungen auf ein Minimum zu 
beschränken. 
11.2.3 In und um bestimmte Ferienparks kann natürliches Badegewässer, wie Seen oder Flüsse, genutzt 
werden. Die Qualität und Sicherheit dieses Wassers unterliegt der Aufsicht der zuständigen (örtlichen) 
Behörden und liegt außerhalb des Einflussbereichs von Siblu. Siblu übernimmt keine Verantwortung für die 
Qualität oder Sicherheit dieses Wassers. Den Gästen wird empfohlen, vor der Nutzung des (Bade-)Wassers 
die aktuellen Informationen und etwaige Warnungen der Behörden zu beachten.  
Artikel 12 - Internet 
12.1 Dem/der Buchenden und seinen/ihren Mitreisenden wird während des Aufenthalts im Ferienpark 
Zugang zum Internet über ein Wi-Fi- oder Festnetz bereitgestellt. In den Niederlanden ist dieser Zugang 
kostenfrei, außerhalb der Niederlande gegen Gebühr. Die jeweiligen Tarife können je nach Ferienpark 
variieren und sind an der Rezeption erfragbar. Hinweis: Die Internetverbindung ist nicht jederzeit stabil und 
kann zu bestimmten Tageszeiten eingeschränkt oder langsamer sein.  
12.2 Der/die Buchende trägt die Verantwortung für die sachgemäße Nutzung des Internets sowie für die 
notwendige Hardware- und Softwarekonfiguration, Peripheriegeräte und Verbindungen, um den 
Computer, die Geräte oder das Betriebssystem zu sichern.  
12.3 Siblu übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets oder durch Störungen 
im Netzwerk entstehen. 
12.4 Der/die Buchende und die Mitreisenden haben sich so zu verhalten, wie es von 
verantwortungsbewussten und sorgfältigen Internetnutzern erwartet werden kann. Insbesondere ist es 
ihnen untersagt, Handlungen vorzunehmen, die andere Internetnutzer beeinträchtigen oder Schäden am 
Netzwerk im weitesten Sinne verursachen können. Dem/der Buchenden und den Mitreisenden ist der 
Besuch von Websites mit rechtswidrigem Inhalt oder solchen, die nicht mit dem Ruf von Siblu vereinbar 
sind, untersagt.  
Artikel 13 - Haftung 
13.1 Die Nutzung der Unterkunft/des touristischen Stellplatzes sowie aller Einrichtungen und Services im 
Ferienpark erfolgt auf eigene Gefahr. Siblu haftet nicht für Diebstahl, einschließlich Diebstahl aus 
Schließfächern, Verlust oder Beschädigung von Sachen oder Personen jeglicher Art während oder infolge 
eines Aufenthalts auf einem unserer Ferienparks und/oder der Anmietung/Nutzung der Unterkunft/des 
touristischen Stellplatzes und/oder anderer Einrichtungen von Siblu, außer bei Vorsatz oder grober 
Fahrlässigkeit seitens Siblu oder eines/der Mitarbeiter(s) von Siblu.  
13.2 Siblu übernimmt keine Haftung für Störungen bei der Erbringung von Dienstleistungen, für Mängel bei 
Leistungen Dritter oder für Handlungen oder Unterlassungen anderer Gäste. 
13.3 Offensichtliche Fehler oder Irrtümer auf der Website oder in Broschüren begründen keine 
Verbindlichkeiten für Siblu. Sobald ein solcher Fehler festgestellt wird, wird Siblu den/die Buchende(n) so 
schnell wie möglich darüber informieren.  
13.4 Die auf der Website und in Broschüren dargestellten Abbildungen von Unterkünften, touristischen 
Stellplätzen und Einrichtungen dienen der Veranschaulichung des Ferienparks sowie der Unterkunft/des 
touristischen Stellplatzes und können von der tatsächlichen Situation abweichen, etwa bei Ersatz oder 
Entfernung von Spielgeräten oder Anpassungen der Einrichtung. Siblu bemüht sich, die Informationen so
aktuell und korrekt wie möglich zu halten. Für die Richtigkeit von (Foto-)Material, das von Dritten 
bereitgestellt oder erstellt wurde, übernimmt Siblu keine Haftung.  
Artikel 14 – Höhere Gewalt 
14.1 Höhere Gewalt seitens Siblu liegt vor, wenn die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise, 
vorübergehend oder dauerhaft, durch Umstände verhindert wird, die außerhalb des Einflussbereichs von 
Siblu liegen. Hierzu zählen unter anderem – jedoch nicht ausschließlich – Kriegsgefahr, 
Arbeitsniederlegungen, Blockaden, Brand, Überschwemmung, behördliche Entscheidungen und 
Anweisungen sowie sonstige Störungen oder Ereignisse. 
14.2 Für den Fall, dass Siblu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder einer in Artikel 14.1 genannten 
Situation Höherer Gewalt vorübergehend nicht in der Lage ist, den Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen, 
wird Siblu die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aussetzen und dem/der Buchenden – innerhalb von 
vierzehn Tagen, nachdem Siblu von der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung Kenntnis erlangt hat – eine 
Alternative, beispielsweise in Form eines Ersatzgutscheins, einer Ersatzunterkunft, eines Ersatzstellplatzes 
und/oder eines Ersatzaufenthaltszeitraums, vorschlagen. Siblu ist unter keinen Umständen zur 
Ersatzleistung oder zur Erstattung von Kosten oder Schäden verpflichtet.  
Artikel 15 – Beschwerden, Streitigkeiten und anwendbares Recht  
15.1 Etwaige Beschwerden während des Aufenthalts sind von dem/der Buchenden unverzüglich vor Ort an 
der Rezeption des Siblu-Ferienparks zu melden und zu besprechen, damit die Mitarbeiter des Siblu
Ferienparks die Möglichkeit haben, das Anliegen so schnell wie möglich vor Ort zu klären.  
15.2 Sollte die Beschwerde vor Ort danach nicht zur Zufriedenheit gelöst werden, kann innerhalb eines 
Monats nach Abreise eine schriftliche Beschwerde per Einschreiben eingereicht werden. Bitte geben Sie 
dabei folgende Informationen an: Name des/der Buchenden, Buchungsnummer, Name des Ferienparks, 
Aufenthaltsdaten sowie die Beschreibung der Beschwerde an Siblu NL BV, Vasteland 12E, 3011 BL 
Rotterdam. Fügen Sie zudem alle Unterlagen bei, die die Beschwerde unterstützen, wie schriftliche 
Erklärungen, medizinische Dokumente, Rechnungen, Belege usw.  
15.3 Auf alle über Siblu NL BV abgeschlossenen Verträge findet das niederländische Recht Anwendung.  
15.4 Sollte eine Beschwerde über einen niederländischen Ferienpark nicht zu Ihrer Zufriedenheit behandelt 
werden, kann der/die Buchende den Streitfall innerhalb von zwölf Monaten nach Einreichung der 
schriftlichen Beschwerde bei Siblu dem zuständigen niederländischen Gericht oder der Geschillencommissie 
Recreatie [niederländische Schlichtungsstelle für Freizeit und Erholung] vorlegen.  
15.6 Für Beschwerden über Siblu-Ferienparks außerhalb der Niederlande steht es dem/der Buchenden 
und/oder den Mitreisenden frei, sich neben dem zuständigen niederländischen Gericht auch an das Gericht 
des Landes zu wenden, in dem sich der Ferienpark befindet. Diese Rechtswahl berührt nicht die zwingenden 
Vorschriften des Landes, in dem der Ferienpark liegt, die sowohl für den/die Buchende(n)/die Mitreisenden 
als auch für Siblu verbindlich sind und auf die sie sich berufen können.  
Artikel 16- Offizielle Dokumente 
16.1 Der/die Buchende und die Mitreisenden sind selbst dafür verantwortlich, die Anreise zur gebuchten 
Unterkunft/dem gebuchten touristischen Stellplatz zu organisieren. Dafür erforderliche Pässe, Visa und 
Gesundheitsbescheinigungen liegen in der Verantwortung des/der Buchenden und der Mitreisenden.  
16.2 Sollten der/die Buchende und/oder die Mitreisenden die in Artikel 16.1 aufgeführten Bestimmungen 
nicht erfüllen können, wodurch die gebuchte Reise nicht stattfinden kann, gelten die in Artikel 5 
festgelegten Stornierungsbedingungen.  
Artikel 17 – Personenbezogene Daten 
17.1 Mit Abschluss des Vertrages stimmen der/die Buchende und etwaige Mitreisende ausdrücklich zu, dass 
die personenbezogenen Daten des/der Buchenden und der etwaigen Mitreisenden von Siblu verarbeitet 
werden dürfen.  
17.2 Siblu verarbeitet die personenbezogenen Daten des/der Buchenden und etwaiger Mitreisender in 
Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Siblu tritt dabei als Verantwortlicher 
für die Datenverarbeitung auf.  
17.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Vertragserfüllung, einer 
gesetzlichen Pflicht oder des berechtigten Interesses von Siblu und dient folgenden Zwecken:
-Beurteilung der Buchungsanfrage; 
-Abschluss und Durchführung des Vertrages, einschließlich der Kommunikation über den Aufenthalt 
sowie der Abwicklung des Zahlungsverkehrs;  
-Durchführung statistischer Analysen und von Kundenbefragungen; 
-Durchführung gezielter Marketingaktivitäten, soweit hierfür die erforderliche Einwilligung vorliegt;  
-Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. 
17.4 Personenbezogene Daten können an Konzernunternehmen von Siblu sowie an Dritte, die an der 
Durchführung der oben genannten Verarbeitungsvorgänge beteiligt sind, weitergegeben werden. Siblu 
stellt sicher, dass bei einer Weitergabe an Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 
angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden, sofern dies erforderlich ist.  
17.5 Der/die Buchende und die Mitreisenden haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, 
Einschränkung der Verarbeitung, Übertragbarkeit der eigenen personenbezogenen Daten sowie das Recht, 
der Verarbeitung zu widersprechen, einschließlich der Verarbeitung zu Marketingzwecken.  
17.6 Anträge oder Auskünfte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten können über das auf 
unserer Website bereitgestellte Kontaktformular eingereicht werden. Weitere Informationen zum Umgang 
von Siblu mit personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website zu finden.  
Artikel 18- Foto- und Videoaufnahmen 
18.1 Während des Aufenthalts können durch Siblu oder deren Beauftragte Foto- und Videoaufnahmen für 
Stimmungsbilder und Werbezwecke angefertigt werden. Siblu sorgt dafür, dass Gäste dabei nicht unnötig 
identifizierbar abgebildet werden.  
18.2 Falls der/die Buchende oder ein Mitreisender nicht auf Foto- oder Videoaufnahmen erscheinen 
möchte, kann dies vorab oder während des Aufenthalts an der Rezeption mitgeteilt werden. Siblu wird 
diesen Wunsch selbstverständlich respektieren.  
18.3 Hinsichtlich der in Publikationen oder auf der Website von Siblu genutzten Foto- und Videoaufnahmen 
können keine Ansprüche geltend gemacht werden.  
Artikel 19- Korrespondenz 
Schriftliche Korrespondenz senden Sie bitte 
an: 
Siblu NL B.V. 
Vasteland 12E 
3011 BL Rotterdam  
Niederlande 
info@siblu.nl

Kontaktdaten

+31 (0)5 99 56 43 33