- Reservieren:
1) Camping de la Croix d'Arles RN 74 52200 BOURG
2) Tél/Fax 00 33 325 88 24 02
3) E.Mail: croix.arles@yahoo.fr
Alle Anfragen von Reservation müssen mit einer Vorbezahlung von 50% der Aufenthaltskosten und 6,50 Euros Bearbeitungsgebühr begleitet sein.
Die Reservation ist erst vertragsgültig mit dem Empfang einer schriftlichen Zusage des Campings d'Arles.
Im Falle einer örtlichen Unterbringung sind die Kosten des Aufenthalts spâtestens 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts zu regeln. Im falle eines Stanplatzes bei Ankunft vor Ort.
- Zahlungsart (nur Euro)
1) bankscheck
2) Postanweisung
3) Urlaubsscheck ANCV
4) Bankkarte (Z.B. Visa,....)
5) Bargeld
- Mietplätze:
Im Preis enthalten sind die Zahl der Personen (nach Käpizität der Unterbringung) Wasser, Gaz, Elektrizität, ihr Fahrzeug (1 pro Platzreservierung) und der Zugang zur Infrastruktur des Emfangs, der Animation und der sanitären Anlagen. Die Unterbringung ist folgerdeumassen geregeld: Bettbezüge werden nicht gestellt, kônnen aber vor Ort gemietet werden. Sie sind verpflichtet vor ihrer Abfahrt den Ort zu reinigen. Bei ihrer Ankunft bitten wir um die Bezahlung einer Kaution von 150 Euro, um einer eventuellen Verschlechterung des gemieteten Materials.vorzubeugen und auf Grund möglicher Unsauberkeit bei der Wiederherstellung der Unterkunft am Ende des Aufenthalts. Diese Summe wird ihnen am Tage des Abfahrt zurûckerstattet, abzüglich der Kosten welche festgestellt wurden.
- Ankunft, Abfahrt:
Bei einer örtlichen Unterbringung wird die Ankunft täglich von 16 Uhr bis 20 Uhr geregelt, die Abfahrt von 8 bis 10 Uhr.
Bei einer Standplatzvermietung wird die Ankunft täglich von 12 Uhr bis Uhr geregelt, die Abfahrt vor 12 Uhr.
Im Falle einer verspäteten Ankunft oder vorgeschobener Abfahrt, welche von der Reservieungszeit abweichen, werden keine Kosten zurückerstattet. Darüberhinaus, bei Ablauf von 24 Stunden ohne Nevigkeiten über ihnen Standplatz oder ihre örtliche Unterbringung. Die schon bezahlte Summe wird einbehalten.
- Streitfragen, anwendbares Recht:
Beide Seiten dieses Vertrages unterstehe dem französischem Recht. Im Falle einer Streitfrage ist das Gericht des Handels von Chaumont alleinig zuständig.