Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den mit Ihnen (nachfolgend Mieter genannt) abzuschließenden Vertrag gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, die durch die Campingplatzordnung und die aktuellen Preislisten ergänzt werden. Einzelvertraglich abzuschließende Mietverträge sehen außerdem besondere Mietbedingungen vor, die in jedem Fall vorrangig sind. Bei widersprüchlichen Regelungen gelten somit die Mietvertragsbedingungen, im Übrigen jedoch ergänzt durch diese Geschäftsbedingungen.
Anmeldung
Anmeldungen sind nach schriftlicher Bestätigung durch die Eidertal Camping GmbH (nachfolgend Vermieterin genannt) verbindlich. Der in der Rechnung ausgewiesene Anzahlungsbetrag ist zu den ausgewiesenen Terminen fällig und zahlbar, der Restbetrag muss spätestens am Tag der Anreise bei der Vermieterin eingegangen sein. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Überlassung gebuchter Leistungen.
ADAC-, DCC- und ACSI-Mitglieder, die einen Rabatt beanspruchen möchten, müssen ihren Mitgliedsausweis bei der Anreise unaufgefordert vorlegen. Eine nachträgliche Rabattgewährung ist anderenfalls leider nicht möglich. Für Saison- und Dauercamper sowie Spezial- und Sonderangebote gelten bereits günstigere Konditionen. Eine zusätzliche Rabattgewährung scheidet in diesen Fällen aus.
Vertragsänderung, Rücktritt
Vertragsänderungen sind vorbehaltlich der Zustimmung des Vermieters möglich. Nach bestätigter Reservierung entsteht hierfür jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € je Änderungswunsch.
Bis zum Tag der Anreise ist der Vertragsrücktritt jederzeit möglich. Dieser ist der Vermieterin in schriftlicher Form anzuzeigen. Im Fall des Rücktritts vor Anreise hat der Vermieter Anspruch auf eine Kostenpauschale in Höhe des Anzahlungsbetrages, mindestens jedoch 25,- €.
Soweit einzelvertraglich vereinbarte Mietbedingungen hiervon abweichen, gelten vorrangig die Regelungen des Mietvertrages..
An- und Abreise
Die Anreise kann zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr erfolgen. Im Fall verspäteter Anreise ist die Absprache mit der Campingplatzverwaltung notwendig.
Die Abreise muss bis 11.00 Uhr erfolgen. Bei der Abreise ist der Standplatz sauber und unbeschädigt zurückzugeben. Bei verspäteter Abreise ist der Vermieter berechtigt, Kosten einer zusätzlichen Übernachtung zu berechnen. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Kostenerstattung, es sei denn es liegt ein Fall höherer Gewalt vor (siehe unten). Die geplante Abreise ist der Campingplatzverwaltung einen Tag vorher bekanntzugeben. Die Stromverbrauchsrechnung kann somit entsprechend gelegt werden.
Vertragsstörung durch höhere Gewalt
Bei Vertragsstörungen durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen), steht jedem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall sind dem Mieter die gezahlten Rechnungsbeträge abzüglich anteiliger Entgelte für die vom Vermieter bereits erbrachten Leistungen zu erstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen wechselseitig nicht.
Besucher
Grundsätzlich darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz nutzen. Besucher (Tages- und Übernachtungsgäste, auch Kurzbesucher) sind willkommen, jedoch vor dem Betreten des Platzes bei der Campingplatzverwaltung anzumelden. Ein Besucher- bzw. Übernachtungsentgelt gemäß Preisliste ist unaufgefordert bei der Campingplatzverwaltung zu entrichten. Bei Verstoß verdoppeln sich die jeweils gültigen Gebühren. Bitte informieren Sie Ihre Gäste über die Campingplatzordnung. Der Mieter haftet kostenpflichtig dafür, dass Kurzbesucher und Tagesgäste den Platz bis spätestens 22.00 Uhr unaufgefordert verlassen. Die Besucherfahrzeuge sind auf unserem Parkplatz vor der Schranke und außerhalb des Campingplatzbereiches zu parken.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet er, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für Personen- und Sachschäden – auch gegenüber Dritten, insbesondere Besuchern des Mieters – ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden infolge einer Unterbrechung der Stromzufuhr, infolge höherer Gewalt und für Schäden an Fahrzeugen, Wohnwagen oder anderen Sachen und Gütern.
Haftung des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, vorstehende Haftungsvereinbarung (Haftung des Vermieters) an die in seinem Haushalt lebenden und andere Personen weiterzugeben, die sich mit seiner Einwilligung auf dem Gelände des Campingplatzes und der Marina aufhalten. Bei Verstoß hiergegen hat er den Vermieter im Rahmen des Haftungsausschlusses von Ansprüchen Dritter freizustellen und ist dem Vermieter ggf. ersatzverpflichtet.
Beschädigungen des vermieteten Platzes und Schäden an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes und der Marina sind dem Vermieter oder seinen Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Für durch schuldhaft verspätete Anzeigen verursachte Schäden haftet der Mieter.
Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache und Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes und der Marina, die durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Das gilt in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, seine Besucher, von ihm beauftragte Handwerker oder sonstige Dritte, die sich mit seiner Einwilligung auf dem Campingplatz und der Marina aufhalten, verursacht worden sind.
Mehrere Mieter
Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
Die Mieter bevollmächtigen sich untereinander in der Weise, dass jeder von ihnen allein berechtigt ist, Willenserklärungen, z.B. Kündigungen, mit Wirkung für alle entgegenzunehmen. Die Vollmacht ist aus wichtigem Grund schriftlich widerruflich.
Informationen über den Campingplatz
Wir informieren Sie per Post oder per E-Mail über unsere aktuellen Prospekte, Informationen, Spezial- und Sonderangebote sowie Veranstaltungen der Saison.
Sie haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie auf Anpassung und Löschung. Wir bitten Sie dann um eine kurze Mitteilung.
Anschriften und Bankverbindung
Eidertal Camping GmbH, Eiderstraße 20, 25788 Delve
Geschäftsführer: Nico Borchardt
USt.-IdNr.: DE169355264, Steuernummer: 16/233/01665
Handelsregister: Amtsgericht Pinneberg - HRB-1009 ME
Campingplatz:
Campingplatz Eidertal, Eiderstraße 20, 25788 Delve
Telefon 04803 / 1058 – Telefax 04803 / 551
Web: Eidertal-Camping.de
eMail: Info@Eidertal-Camping.de
Bankverbindung:
VR Bank Husum eG
IBAN: DE41 2176 2550 0003 8921 23 – BIC: GENODEF1HUM