Camping Paradies Franken
Camping Paradies Franken
Camping Paradies Franken

5 accommodations

Mobilheime, Chalets und mehr

4-Sterne-Camping

Offiziell klassifizierter Camping

Kostenloses WLAN

Vor Ort verfügbar

Haustiere willkommen

Hunde sind erlaubt

Rollstuhlgerecht

Barrierefreie Einrichtungen auf dem gesamten Gelände

Warum bei uns buchen

Keine Buchungsgebühren

Der angezeigte Preis ist der Endpreis

Stornoversicherung

Optionaler Schutz für deine Sicherheit

Buchung in 2 Minuten

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Geprüfte Campingplätze

Jede Anzeige geprüft und freigegeben

Über diese Unterkunft

Unser Campingplatz CAMPING PARADIES FRANKEN, der vom DTV mit 4 Sternen klassifiziert wurde, liegt in sehr ruhiger Lage zwischen Würzburg und Rothenburg ob der Tauber. Bereits nach der Ankunft lädt die Umgebung auf einen Spaziergang mit dem Hund, oder einer kleinen Erkundungsfahrt mit dem Fahrrad ein. Er eignet sich auch sehr gut als Übernachtungsplatz aufgrund des günstigen Anschlusses an die A7, sowie als Ausgangspunkt für Besuche in Rothenburg ob der Tauber, Würzburg, Bad Mergentheim, Weikersheim, und vielem mehr! Unser platzeigenes WIRTSHAUS IM RIED bietet fränkische und gutbürgerliche Küche!


Wo du übernachtest

Walkershofen 40, 97215, Simmershofen, Deutschland


Buchungsbedingungen

AGB
PLATZORDNUNG
für den Campingplatz „Camping Paradies Franken“

Allgemeine Bedingungen
§ 1 Anmeldung
(1) Bei Ankunft meldet sich der Campinggast unverzüglich bei der Platzverwaltung an. Der Zugang zum Campingplatzgelände ist nur angemeldeten Personen gestattet!
(2) Die Platzverwaltung ist nach behördlichen Bestimmungen berechtigt, die Personalausweise jedes Campinggastes und Besuchers in Augenschein zu nehmen und ggf. auch als Sicherheit einzubehalten.
§ 2 Gebühren
(1) Die Gebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung, die bei der Platzverwaltung ausliegt. Die Bezahlung erfolgt nach den jeweils gültigen Gebührensätzen am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr und wird durch eine Rechnung / Quittung bestätigt.
(2) Die Aufenthaltsdauer wird nach Nächten berechnet. Die Abreise muss bis 12:00 Uhr erfolgen. Bei Abreise nach 12:00 Uhr wird ein zusätzlicher Aufenthaltstag berechnet.
(3) Eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Platz- und Personengebühr, mindestens jedoch
€ 25,00 wird bei Buchung sofort fällig und ist binnen 10 Tage an das Konto der Campingplatzverwaltung zu überweisen. Diese wird bei Endabrechnung mit den angefallenen Gebühren verrechnet.
(4) Stornierungsbedingungen:
Stellplatz: Bei einer Stornierung der Buchung bis 14 Tage vor Anreise wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 fällig! Dies wird mit der geleisteten Anzahlung verrechnet. Eventuelle Überzahlungen werden zurückerstattet.
Im Falle von kürzerer Rücktrittszeit sowie Nicht-Erscheinen ohne Stornierung bei gebuchten Aufenthalten ist die Platzverwaltung berechtigt Stornierungskosten in Höhe von 50 % der Platz- und Personengebühr in Rechnung zu stellen. Mindestbetrag jedoch € 25,00, Maximalbetrag € 150,00 inkl. ges. MwSt. pro Buchung.
Mietunterkunft: Bei Stornierung der Buchung einer Mietunterkunft, bis zu 14 Tagen vor Mietbeginn, wird die geleistete Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten! Bei kürzerer Rücktrittszeit fallen folgende Rücktrittsgebühren an:
- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn 60 % des Gesamtpreises
- 6 bis 3 Tage vor Mietbeginn 70 % des Gesamtpreises
- ab 2 Tagen vor Mietbeginn 80 % des Gesamtpreises
(5) Mit Leistung der Anzahlung werden die Reservierungs- und Stornierungsbedingungen akzeptiert.
§ 3 Beschränkung für die Aufnahme von Campern
(1) Die Campingplatzverwaltung ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Campingplatzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Campingplatzordnung und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
(2) Landfahrer haben keinen Zutritt zum Campingplatz. Jegliche gewerbliche Tätigkeit ist auf dem Campingplatz untersagt, dies gilt auch für die Vermietung von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen an Dritte.
(3) Jugendliche unter 18 Jahre ist die Benutzung des Campingplatzes nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder auf schriftlichen Antrag dieser gestattet.

§ 4 Allgemeines Verhalten
(1) Der Campinggast hat sich dem allgemeinen Anstand entsprechend zu verhalten. Kameradschaftliches und rücksichtsvolles Auftreten sowie die Sorge für Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Den Weisungen der Platzverwaltung ist Folge zu leisten. Insbesondere bezüglich des Aufstellens von Kraftfahrzeugen, Zelten, Wohnwagen, usw.
(2) Jede Person, die den Campingplatz „Camping Paradies Franken“ betritt, erkennt die Platzordnung an.
(3) Verstöße gegen diese Platzordnung müssen sehr ernst genommen und mit Platzverweis geahndet werden.

§ 5 Platzzuweisung
Der Platzverwalter weist den Stellplatz zu. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht
gestattet.

§ 6 Aufbau der Zelte / Wohnwagen
(1) Zelte und Wohnwagen sind nach Möglichkeit sofort nach Ankunft und vorheriger Anmeldung aufzustellen.
(2) Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist verboten.
(3) Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird.
(4) Im Kurzzeitcamperbereich dürfen zur Befestigung der Zelte keine Heringe und Erdnägel benutzt werden, die länger als 40 cm sind. Für Schäden, die durch längere Heringe oder Erdnägel entstehen, haftet die Person, welche beim Platzwart gemeldet ist.
§ 7 Koch- und Feuerstellen
(1) Im Bereich des Campingplatzes darf offenes Feuer nur an den hierfür vorgesehenen Feuerstellen ausschließlich auf der großen Zeltwiese entzündet und unterhalten werden. Bei Verstoß wird eine Gebühr von € 30,00 (zur Wiederherstellung der Rasenfläche) erhoben.
(2) Das Feuer an erlaubten Koch- und Feuerstellen muss ständig beaufsichtigt werden.
(3) Kochapparate aller Art sind so zu benutzen, dass eine Brandgefahr nicht entstehen kann. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art ist verboten.
(4) Zuwiderhandlungen werden mit einer Ordnungsstrafe geahndet und eventuelle Folgekosten werden vom Zuwiderhandelnden übernommen.
§ 8 Müllbeseitigung
(1) Abfälle gehören ausschließlich nach Sorten getrennt in die hierfür vorgesehenen Müllbehälter.
(2) Verstöße werden nach den Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetztes geahndet und können erforderlichenfalls auch zu einem Platzverweis führen.
§ 9 Lärmbelästigung
(1) Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und dauert bis 07:00 Uhr früh und ist strikt einzuhalten.
(2) Die Mittagsruhe beginnt um 12:00 Uhr und dauert bis 14:00 Uhr. Tonwiedergabegeräte sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Im Interesse aller Platzgäste sind während der Ruhezeiten auch laute Unterhaltungen zu vermeiden.
(3) Auch außerhalb der Ruhezeiten ist störender Lärm zu vermeiden. Das Aufstellen von Lautsprechern und das Betreiben von Musikanlagen aus Autos heraus ist generell untersagt.

§ 10 Fahrzeugverkehr innerhalb des Erholungsgebietes
(1) Das Fahren mit Fahrzeugen auf dem Campingplatz ist nur zur An- und Abfahrt gestattet.
(2) Es ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo zu fahren.
(3) Den Campinggästen ist das Fahren innerhalb des Campingplatzes nicht gestattet.
(4) Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf dem Campingplatz gewaschen werden. Abgestellte Wohnwagen dürfen nicht mit einem an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Schlauch gewaschen werden.
§ 11 Mitbringen von Haustieren
(1) Haustiere sind ständig an der Leine zu halten.
(2) Verschmutzungen, die durch Haustiere verursacht werden, sind vom Halter sofort zu beseitigen
(3) Sind bellende Hunde Ursache von Lärmbelästigung, kann das Mitbringen von Tieren verboten werden
(4) Das Baden und Waschen von Tieren in den Waschhäusern ist verboten. Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld von € 20,00 erhoben und Platzverweis erteilt.
§ 12 Unerlaubter Zutritt
(1) Während der Kassenöffnungszeiten ist das Betreten des Campingplatzes für Tagesgäste gebührenpflichtig (siehe gesonderte Preisliste)
(2) Tagesgäste, die zur Umgehung der Tagesgebühr das Gelände in unerlaubter Weise betreten, müssen ein Ordnungsgeld von € 10,00 entrichten.
(3) Das Gelände ist bis 22:00 Uhr zu verlassen. Ausgenommen hiervon sind Gäste unserer Restauration und genehmigter Sonderveranstaltungen.
§ 13 Verlassen des Campingplatzes
(1) Der Abbau von Zelten / Wohnwagen / Wohnmobilen ist nicht vor 07:00 Uhr gestattet.
(2) Der Stellplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.
(3) Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast bis 12:00 Uhr in der Anmeldung ab. Ebenfalls ist die Verlängerung des Aufenthaltes bis 12:00 Uhr in der Anmeldung anzumelden.
§ 14 Waffen
Das Mitführen von Schuß-, Hieb-, und Stichwaffen ist verboten und hat sofortigen
Platzverweis zur Folge.
§ 15 Haftungsvorschriften
Versicherungs- bzw. Schadensersatzansprüche (z.B. Brand, Einbruch, Diebstahl,
Beschädigung durch Bäume) ebenso auch Unfallhaftung (gilt auch für Spiel- und
Sportplätze) gegen die Campingplatzverwaltung sind ausgeschlossen.
§ 16 Wasser, Toiletten, Reinigung
(1) Schmutzwasser soll in die gekennzeichneten Ausgüsse an den Toilettengebäuden und nicht in die Waschbecken gegossen werden.
(2) Es ist darauf zu achten, dass Wasserhähne nach Gebrauch sofort geschlossen werden.
(3) Das Reinigen von Geschirr ist nur an den hierfür vorgesehenen Spülbecken erlaubt.
(4) Die Toiletten und Waschräume sind nach Benutzung in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu verlassen. Wer Toiletten und Waschräume vorsätzlich oder fahrlässig verunreinigt, hat die entstehenden Reinigungskosten zu erstatten und muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.
(5) Kinder unter 6 Jahren dürfen die Toiletten und Waschräume nur in Begleitung Erwachsener benutzen.

§ 17 Stromversorgung
(1) Die Entnahme von Strom aus den bereitgestellten Stromabnahmestellen ist nur nach Anmeldung bei der Platzverwaltung gestattet.
(2) Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Benutzer selbst gegenüber dem Besitzer und geschädigtem Dritten.
(3) Für die Zuleitung zum Wohnwagen / Wohnmobil / Zelt sind nur Kabel mit einem Querschnitt von mindestens 1,5 qmm NYY zugelassen. Die zulässige Höchstbelastung pro Anschluss beträgt 16 Amper.
(4) Defekte Kabel sowie fehlerhafte Verlegungen führen zur sofortigen Stromabschaltung durch die Platzverwaltung.

§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Über Streitigkeiten, die aus der Platzordnung hervorgehen, entscheidet die Platzverwaltung.
(2) Etwaige Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal (Platzwart) entgegen.
§ 19 Inkrafttreten
Die Platzordnung tritt mit Wirkung vom 10.03.2023 in Kraft

Walkershofen,
Roland Scherer, Inhaber „Camping Paradies Franken“


Kontaktdaten

+49(0)9848969633

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