In der Vermietung inbegriffen:

Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten einen Geldbetrag beim Vermieter zu hinterlegen (Kaution). Die Höhe der Kaution beträgt 1000 EUR. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kaution bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Reisemobiles (vgl. § 10) nach Endabrechnung des Mietvertrages. Hat der Mieter Zusatzkosten zu tragen, die über den geschuldeten Mietzins und die Servicepauschale hinausgehen, so werden diese mit der Kaution verrechnet. Sind am Reisemobil bei der Rückgabe Beschädigungen vorhanden, so ist der Vermieter berechtigt, die Kaution bis zur Klärung der Schadenhöhe/der Reparaturkosten sowie der Pflicht zur Kostentragung, einzubehalten. Zusatzkosten können insbesondere für Reinigungsarbeiten, Mehrkilometer, Betankung, Schäden und durch Selbstbehalte der Versicherung im Schadensfall anfallen.
Mindestalter von 23 Jahre Mindestdauer für den Besitz von Führerschein B: 3 Jahre oder mehr

Pannenhilfe

Wenn das Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Zwischenfalls nicht mehr fahrbereit ist, wirst du von der durch den Vermieter bereitgestellten Pannenhilfe betreut. Eine Telefondurchwahl ermöglicht dir eine Kontaktaufnahme und Einweisung in die Schritte im Pannenfall

Gesicherte Zahlung

Wenn du deine Reservierung aufgrund einer Fahrzeugpanne oder aus Gründen, die mit dem Vermieter zusammenhängen, nicht antreten kannst, wird unser Team dir andere passende Fahrzeuge vorschlagen oder eine volle Rückerstattung durchführen.

Garantie bei Abreise

Wenn du deine Reservierung aufgrund einer Fahrzeugpanne oder aus Gründen, die mit dem Vermieter zusammenhängen, nicht antreten kannst, wird unser Team dir andere passende Fahrzeuge vorschlagen oder eine volle Rückerstattung durchführen.