In der Vermietung inbegriffen:

Versicherung

Versicherungs- und Haftungsbedingungen Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Personen- und Sachschäden sind im Rahmen der bestehenden Versicherung abgedeckt. Im Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 €, die vom Mieter zu tragen ist. Die Selbstbeteiligung wird unabhängig vom Schadensumfang fällig, sofern der Schaden durch den Mieter verursacht wurde. Nicht versichert bzw. vollständig vom Mieter zu tragen sind Schäden durch: grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz Missachtung der Fahrzeughöhe/-breite (z. B. Brücken, Durchfahrten) Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unbefugte Nutzung durch nicht eingetragene Fahrer Der Mieter verpflichtet sich, jeden Schaden unverzüglich zu melden und an der Aufklärung mitzuwirken. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen kann der Versicherungsschutz entfallen, sodass der Mieter für den gesamten Schaden haftet.
Mindestalter von 23 Jahre Mindestdauer für den Besitz von Führerschein B: 3 Jahre oder mehr

Pannenhilfe

Wenn das Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Zwischenfalls nicht mehr fahrbereit ist, wirst du von der durch den Vermieter bereitgestellten Pannenhilfe betreut. Eine Telefondurchwahl ermöglicht dir eine Kontaktaufnahme und Einweisung in die Schritte im Pannenfall

Gesicherte Zahlung

Wenn du deine Reservierung aufgrund einer Fahrzeugpanne oder aus Gründen, die mit dem Vermieter zusammenhängen, nicht antreten kannst, wird unser Team dir andere passende Fahrzeuge vorschlagen oder eine volle Rückerstattung durchführen.

Garantie bei Abreise

Wenn du deine Reservierung aufgrund einer Fahrzeugpanne oder aus Gründen, die mit dem Vermieter zusammenhängen, nicht antreten kannst, wird unser Team dir andere passende Fahrzeuge vorschlagen oder eine volle Rückerstattung durchführen.